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Heumarkt-Meilenstein: Gericht entscheidet, Version „ Neu 2021“ ist UVP- pflichtig

Wien (OTS) – Die Umweltorganisation VIRUS gibt als eine der
beschwerdeführenden
Organisationen bekannt, dass das Bundesverwaltungsgericht nun
rechtskräftig entschieden hat, dass das Vorhaben Heumarkt Neu 2021
UVP-pflichtig ist. Sprecher Wolfgang Rehm „Mit diesem Erkenntnis ist
das mittlere von gleich drei von der Wertinvest-Hotelbetriebs-GmBH
eingeleiteten UVP-Feststellungsverfahren entschieden und
gewährleistet, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht mehr
vermieden werden kann.“

Dies habe auch Auswirkungen auf das ursprüngliche Projekt, wo ein
Feststellungsverfahren noch bei der Wiener Landesregierung anhängig
sei und geht VIRUS, ohne dem BVwG vorgreifen zu wollen, davon aus,
dass ein weiteres laufendes Beschwerdeverfahren zu „Heumarkt neu
2023“ – dazu ist für 3. Dezember eine Gerichtsverhandlung anberaumt –
ebenfalls zum selben Ergebnis kommen wird. Im Rahmen der
Feststellungsverfahren gehe es nicht um eine Genehmigung sondern
lediglich darum, welche Behörde zuständig sei. Den Projektwerbern
blieben nun für die Variante 2021 nur mehr außerordentliche
Rechtsmittel bei den Höchstgerichten, eine Beantragung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung oder ein Verzicht auf ihr Projekt. Die
Wiener Landesregierung als Behörde hatte eine UVP-Pflicht noch
verneint. „Dass es eine UVP braucht, hätte schon lange klar sein
müssen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum über viele Jahre
hinweg ein derartiges Projekt bei der Wiener SPÖ solche Rückendeckung
bekommen hat und umfassend protegiert wurde“, so Rehm abschließend.