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FPÖ-Haimbuchner: Untätigkeit der Bundesregierung erleichtert ungewollt Zugang zur Staatsbürgerschaft

Linz (OTS) – Bereits im November 2024 stellte der
Verfassungsgerichtshof (VfGH)
fest, dass der Verweis im Staatsbürgerschaftsgesetz auf das
Fremdenpolizeigesetz, wonach bei einer Verwaltungsübertretung, die
mit einer rechtskräftigen Bestrafung von mindestens 1.000 Euro
geahndet wurde, ein absolutes Verleihungshindernis vorliegt, aufgrund
mangelndem Sachlichkeitsgebot verfassungswidrig ist. Der
Landesparteiobmann der FPÖ Oberösterreich, Landeshauptmann-Stv. Dr.
Manfred Haimbuchner dazu: „Eine durchaus erwartbare Entscheidung des
VfGH. Dass der VfGH nicht sachlich rechtfertigbare Ungleichbehandlung
einzelner Verwaltungsübertretungen als verfassungswidrig einstuft war
vorauszusehen“. *****

Die Bundesregierung erbat auf die Entscheidung hin eine Frist von
einem Jahr, um das Gesetz zu „reparieren“. „Auch das ist erwartbar
gewesen, immerhin handelte es sich bei diesem Passus um eine
wesentliche Bestimmung für den Vollzug. Ausländern, die unsere
Rechtsordnung offensichtlich nicht respektierten wollen, konnte so
der Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft verwehrt werden“,
so der stellvertretende Bundesparteiobmann der FPÖ weiter.

Dem Verlangen der Bundesregierung wurde stattgegeben – die Frist
wurde allerdings nicht genützt, das entsprechende Gesetz wurde nicht
„repariert“. Deswegen ist eine einmalige Verwaltungsübertretung, die
zu einer Verurteilung über eine Geldstrafe von mindestens 1.000 Euro
führt, ab 31.12.2025 kein Abweisungsgrund mehr. „Obwohl es ohne
weiteres möglich gewesen wäre, diese Gesetzesstelle
verfassungskonform auszugestalten, hat man die Frist seitens der
Bundesregierung verstreichen lassen. Unsere Staatsbürgerschaft
verdient Respekt. Sie ist Ausdruck der Verbundenheit zu unserer
Heimat, zu unserer Kultur und zu unserem Volk. Offensichtlich sieht
die Bundesregierung das nicht so, anders ist diese Untätigkeit nicht
zu erklären“, zeigt sich Haimbuchner abschließend empört.