Wien (OTS) – Die Präsidentin des Pensionistenverbandes Österreichs,
Birgit
Gerstorfer, begrüßt die heute präsentierte Einführung eines
steuerlichen Freibetrags für Zuverdienste im Ruhestand als einen
wichtigen Schritt für mehr soziale Gerechtigkeit. „Endlich wird eine
Forderung umgesetzt, die der PVÖ seit Jahren auf die Agenda gesetzt
hat: Ein Freibetrag für das Arbeiten im Alter entlastet vor allem
kleine und mittlere Pensionen und ist damit sozial treffsicherer als
eine Flat Tax, die nur Menschen mit hohen Pensionen geholfen hätte“,
so Gerstorfer.
PVÖ als treibende Kraft
Der PVÖ hat den Freibetrag bereits vor Jahren im Seniorenrat
eingebracht und sich konsequent dafür eingesetzt. Während andere
Organisationen, allen voran der Seniorenbund, lange auf eine Flat Tax
setzten, hat der PVÖ immer betont, dass nur ein Freibetrag breite
Bevölkerungsschichten entlastet und das solidarische Pensionssystem
stärkt. „Es ist erfreulich, dass nun auch andere Organisationen
diesen Weg beschreiten, auch wenn sie lange dagegen gestimmt haben.
Jetzt tut mancher so, als wäre der Freibetrag eine neue Idee – dabei
war er schon immer unsere Linie“, betont Gerstorfer.
Für Schaffung altersgerechter Arbeitsplätze
Der PVÖ bleibt dabei, dass die konkrete Ausgestaltung des
Freibetrags verantwortungsvoll erfolgen muss. „Wir setzen uns für
einen sozial ausgewogenen Wert ein, der für alle Pensionist*innen
greifbar ist und das Pensionssystem nicht gefährdet“, sagt
Gerstorfer. Der Verband wird weiterhin für eine gerechte und
transparente Umsetzung eintreten und fordert auch die Schaffung
altersgerechter Arbeitsplätze, damit das Arbeiten im Alter wirklich
möglich wird.
Die neuen Maßnahmen im Überblick
–
Steuerlicher Freibetrag von bis zu 15.000 Euro pro Jahr für
Personen, die trotz Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters
weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind; das
Modell soll mit 1.1.2027 in Kraft treten.
–
Wegfall des Arbeitnehmerbeitrags zur Pensionsversicherung für
Erwerbstätige über dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter, ebenfalls
mit Inkrafttreten des neuen Anreizmodells ab 1.1.2027.
–
Zusätzliche 100 Millionen Euro pro Jahr ab 1. Jänner 2027 für
einen wirksamen Maßnahmenmix zur Arbeitsmarktförderung älterer
Personen ab 60 Jahren unter Mitwirkung des AMS.
–
Aufbau eines Monitoring- und Anreizsystems, das Betriebe
unterstützt, ältere Beschäftigte gezielt zu fördern, zu
qualifizieren, zu halten und Arbeitsplätze altersgerecht zu
gestalten.
–
Schaffung eines Generalpensionskassenvertrags, damit künftig alle
Beschäftigten Zugang zur 2. Säule des Pensionssystems erhalten und
ihre Abfertigung NEU in eine Pensionskasse übertragen können.
–
Gesetzliches Recht zur regelmäßigen, kostenfreien Übertragung von
Guthaben aus der Abfertigung NEU in eine Pensionskasse ab 2027, um
eine lebenslange, steuerlich begünstigte Zusatzpension aufzubauen.
–
Evaluierung und Reform der Abfertigung NEU mit dem Ziel, die
bisher hohen Verwaltungskosten zu senken; das Inkrafttreten der
Reform ist mit 1.1.2027 geplant.