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NÖ Jagdgesetz-Novellierung untergräbt Tierschutz

Wien (OTS) – Seit gestern, 03.02.2026, ist ein neues NÖ
Landesjagdgesetz in Kraft,
mit schwerwiegenden Folgen für viele Wildtierarten. Im Dezember 2025
wurde das Gesetz dem NÖ Landtag zur Abstimmung vorgelegt und von LH-
Stellvertreter Pernkopf als „modernstes Jagdgesetz“ betitelt. Von
modern kann aber nicht die Rede sein, denn es wird u.a. der Abschuss
gefährdeter Tierarten erleichtert. So wird der Wolf von nun als
jagdbare Wildtierart gelistet, obwohl der günstige Erhaltungszustand
aus Sicht der Wissenschaft noch nicht gegeben ist. (1) Dieser
„Schachzug“ war möglich, weil der Wolf 2025 von der EU im Rahmen der
Berner Konvention und der Anhänge der FFH-Richtlinie von „streng
geschützte Tierart“ auf „geschützte Tierart“ herabgestuft wurde. Ein
Wolf darf somit bei einer erstmaligen Annäherung unter 100 Meter an
eine Siedlung oder geschützte Herde, wenn eine Vergrämung erfolglos
war, abgeschossen werden.

Auch der in der FFH-Richtlinie gelistete Goldschakal wurde im NÖ
Jagdgesetz aufgenommen. EU-rechtlich gesehen dürfte er nur bejagt
werden, wenn ein günstiger Erhaltungszustand vorliegt, was in
Österreich aber nicht der Fall ist. Das Land Niederöstereich erlaubt
somit nun den EU-rechtswidrigen Abschuss von Goldschakalen zwischen
1. Juli und 1. März. Die Nilgans wurde ebenso als „jagdbares Wild“
gelistet und zwar ohne Schonzeit, wie sie vom Volksbegehren „Für ein
Bundesjagdgesetz“ gefordert wird.

Auch subtile Änderungen, wie z.B. bei § 17 (5), wo es um
Ausnahmen vom Ruhen der Jagd geht, und das Wort „angeschossen“ durch
das Wort „verletzt“ ersetzt wurde, sind kritisch zu betrachten, weil
sie dem Narrativ der Jägerschaft folgen. Diese argumentiert, „vor
allem kranke oder verletzte Tiere zu erlösen“. Dass Jäger:innen Tiere
schwer verletzen, also anschießen und das Tier anschließend verletzt
herumzieht, wird dadurch verschleiert.

Nachtzielhilfen dürfen ab sofort für die Jagd in der Nacht
eingesetzt werden, zusätzlich wird die Jagd auf Dachs, Fuchs und
Steinmarder künftig auch in der Nacht erlaubt sein. VGT-Obmann-
Stellvertreter Georg Prinz: „Wenn die Jagd auch während der Nacht
intensiviert wird, bleibt den Tieren nicht einmal während der Nacht
eine „Verschnaufpause. Aus Tierschutzsicht ist das höchst
bedenklich.“

Die Verpflichtung, wildernde Hunde zu erschießen, ist nun nicht
mehr gegeben, jedoch ist der freiwillige Abschuss von Haustieren nach
wie vor erlaubt. Von diesem Gebot wird auch häufig Gebrauch gemacht,
wie aktuelle Fälle zeigen. (2)

Georg Prinz dazu: “ ‘Neu’ ist an dieser Jagdgesetznovelle nur das
Datum. Sie ist ein deutlicher Schritt zurück hin zu einer Jagdpraxis,
die sich nur an den Interessen der Jägerschaft orientiert und die
Tierschutz und Artenschutz komplett ausblendet. Es ist völlig
unverständlich, wieso beispielsweise Jäger:innen weiterhin Hunde und
Katzen abschießen dürfen, und das, obwohl es gerade eine intensive
Debatte dazu gibt, bei der sich immer mehr Menschen melden, die ein
geliebtes Familienmitglied durch Jäger:innen verloren haben. Diese
Novelle zeigt klar: Es braucht weiterhin ein Bundesjagdgesetz, bei
dem sich die Jagd an ökologischen Kriterien orientiert und möglichst
tierschutzgerecht durchgeführt wird.”

(1) https://www.oekobuero.at/de/news/2025/05/schutzstatus-wolf-
was-bedeutet-die-aenderung-der-ffh-richtlinie-fuer-oesterreich/

(2) https://kurier.at/chronik/wien/petition-haustierbesitzer-
haustierabschuss-hunde-erschossen-jagdgesetz/403123666