Freizeit

Kinderfreunde begrüßen Altersgrenze für Social Media als ersten Schritt im digitalen Kinderschutz

Zwtl.: Kinderschutz im Netz braucht klare Regeln, starke
Konzernpflichten, Kinderbeteiligung und aufgeklärte Eltern.

Die Österreichischen Kinderfreunde begrüßen die geplante gesetzliche
Altersgrenze für die Nutzung sozialer Medien ausdrücklich. „Es ist
höchste Zeit, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen im
digitalen Raum endlich Gesetzeskraft bekommt. Aber ein Mindestalter
allein reicht nicht – die Verantwortlichen und die eindeutigen
Nutznießer von problematischem Nutzer:innenverhalten sind die
Konzerne. Hier müssen wir ansetzen und die Social-Media-Riesen
konsequent in die Pflicht nehmen“, erklärt Jürgen Czernohorszky,
Bundesvorsitzender der Kinderfreunde.

Zwtl.: Konzerne gefährden Kinder aus Profitgier – das muss ein Ende
haben

„Snapchat, Instagram, TikTok und Co. haben ihre Plattformen
bewusst so gestaltet, dass sie süchtig machen. Algorithmisch
optimierte Feeds, endloses Scrollen, Likes als emotionale Währung:
Kinder und Jugendliche sind diesen Methoden besonders schutzlos
ausgeliefert und die Konzerne nutzen das schamlos aus. Ihr
Geschäftsmodell basiert auf Aufmerksamkeit – und je früher sie Kinder
an ihre Plattformen binden, desto profitabler für sie“, so
Czernohorszky. „Das ist keine Nachlässigkeit oder unbeabsichtigte
Begleiterscheinung. Suchtverhalten, Radikalisierung und mentale
Beeinträchtigungen durch Social Media Konsum werden von den
Plattformen bewusst in Kauf genommen und produziert – das sind ganz
klare und bewusste Entscheidungen auf Kosten unserer Kinder.“
„Die Macht der Social Media Konzerne über junge Nutzer:innen muss
gebrochen werden!“

Zwtl.: Die Kinderfreunde fordern daher:

· Strikte Verantwortung und Haftung der Plattformbetreiber für die
Einhaltung der gesetzlichen Altersgrenze
· Verbot von Suchtmechanismen wie algorithmisierte Empfehlungssysteme
für Minderjährige
· Empfindliche Strafen bei Datenmissbrauch und gezieltem Marketing an
Kinder
· Keine Werbung für Minderjährige – ohne Ausnahmen

Zwtl.: Kinder und Jugendliche müssen mitentscheiden – es sind ihre
Rechte

Regulierung über Kinder hinweg ist keine Lösung. Die UN-
Kinderrechtskonvention ist eindeutig: Kinder haben das Recht auf
Beteiligung bei allen sie betreffenden Entscheidungen. „Der digitale
Raum ist für Kinder und Jugendliche und ihre Lebensrealität äußerst
relevant. Daher müssen sie in diesem Bereich auch gehört werden und
müssen mitentscheiden dürfen!“, erklärt Czernohorszky.
Kinder und Jugendliche sind Expertinnen und Experten ihrer eigenen
Lebenswelt. Ihre Erfahrungen, Perspektiven und Bedürfnisse müssen in
den Gesetzgebungsprozess einfließen. Die Kinderfreunde sprechen sich
dafür aus, dass strukturierte Beteiligungsformate von Kindern und
Jugendlichen verbindlicher Bestandteil des Regulierungsprozesses
werden. Zudem muss die Bundesjugendvertretung als
Interessenvertretung von jungen Menschen einbezogen werden.

„Der digitale Raum gehört sehr stark Kindern und Jugendlichen.
Sie müssen mitentscheiden dürfen, wie dieser Raum ausgestaltet und
geregelt wird!“

Bildschirmfrei von 1 bis 3: Eltern brauchen klare Orientierung
Die Forschung ist eindeutig: Für Kinder unter drei Jahren ist
Bildschirmzeit schädlich. Sie beeinträchtigt Sprachentwicklung,
Schlaf, Aufmerksamkeit und soziales Lernen. Dennoch wissen viele
Eltern schlicht nicht, wie groß die Risiken sind – nicht weil sie es
nicht wollen, sondern weil es kaum niederschwellige, verständliche
Aufklärung gibt.
Die Kinderfreunde fordern eine bundesweite Sensibilisierungskampagne:
· Klare Empfehlung: Keine Bildschirmnutzung für Kinder unter 3 Jahren
· Aufklärungsmaterial in Kinderarztpraxen, Kindergärten, Eltern-Kind-
Zentren und online
· Unterstützung für Eltern statt Beschämung – Beratung statt Verbote
· Einbindung von Pädagog:innen sowie Kinderärzt:innen als
Multiplikator:innen