Heute jährt sich zum 1. Mal Fehlentscheidung Regierung Schweine-Vollspaltenboden

Wien (OTS) – Ein „schmerzlicher“ Kompromiss soll das gewesen sein,
jammert die
Schweineindustrie mit Krokodilstränen. Der Vollspaltenboden Alt soll
ab 2034 (für „Härtefälle“ ab 2038) durch den Vollspaltenboden Neu
ersetzt werden. Kein Unterschied für die Schweine, die
Schweinefabriken dagegen, selbst die ganz großen, müssen nur mit Ꞓ
700 bis Ꞓ 25.000 Umbaukosten rechnen. Peanuts bei jährlichen Umsätzen
von Ꞓ 2,5 Mio und Deckungsbeiträgen von Ꞓ 55 pro Mastschwein (bei
2.300 Schweinen wären das Ꞓ 126.000). Einen echten Kompromiss hatte
es dagegen im Juli 2022 gegeben. Damals hat die Regierung echte
Ablauffristen für den Vollspaltenboden beschlossen, bis 2040 für die
alte Version und maximal 23 Jahre für den Vollspaltenboden Neu. Doch
genau heute vor einem Jahr wurde dieser Kompromiss ausgehebelt und
durch die Forderung der Schweineindustrie ersetzt, im Wesentlichen
überhaupt nicht umbauen zu müssen und einen „Firlefanz“
Vollspaltenboden als neuen Mindeststandard für immer zu etablieren.
Eine Schande für ein Land, in dessen Bundesverfassung Tierschutz als
Staatsziel verankert ist.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu, der im Juli 2022 beim
echten Kompromiss zum Verbot des Vollspaltenbodens dabei war: „Falls
die Schweineindustrie glaubt, wir schlucken diese Zerstörung eines
bereits bestehenden Tierschutzstandards und wir glauben ihnen ihre
geheuchelten Krokodilstränen, dann hat sie sich getäuscht. Ich darf
daran erinnern, dass seit 2022 bis heute immer noch folgender Satz im
§ 44 (32) des Tierschutzgesetzes steht: Die Ergebnisse des [bis Ende
2026 laufenden Strohschweine-] Projekts und das Gutachten der
Fachstelle sind als Grundlage für einen neuen rechtlichen
Mindeststandard gemäß § 24 Abs. 1 Z 1 heranzuziehen. Im Jahr 2027
muss also ein echter neuer Mindeststandard entwickelt werden, der
dann Stroh für Schweine bringen wird. So steht’s im Gesetz und so
muss es auch geschehen – solange Österreich ein Rechtsstaat ist!“