Wien (OTS) – Mit der Förderung abonnierter gedruckter Zeitungen setzt
die
Bundesregierung eine wesentliche Maßnahme zur nachhaltigen
Absicherung der heimischen Zeitungsbranche um, wie der Verband
Österreichischer Zeitungen (VÖZ) ausdrücklich festhält. „Dieses
Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, das bereits im
Regierungsprogramm verankert wurde, ist entscheidend für den
Fortbestand gedruckter Zeitungen und damit für die Absicherung der
Medienvielfalt in Österreich“, sagt VÖZ-Geschäftsführer Gerald
Grünberger.
„Es ist ein demokratiepolitischer Auftrag, alle
Bevölkerungsgruppen in allen Regionen mit qualitätsvollem
Journalismus und verlässlichen, redaktionell erarbeiteten
Informationen zu versorgen. Gerade für ältere und weniger digital
affine Menschen bleibt die gedruckte Zeitung dabei von besonderer
Bedeutung. Gleichzeitig ist professioneller Journalismus ein
unverzichtbares Gegengewicht zu Desinformation und Fake News in
sozialen Medien.“
Diese Versorgung steht aktuell unter erheblichem wirtschaftlichem
Druck, da die Zustellung insbesondere in entlegene Regionen immer
kostenintensiver wird. Allein zwischen 2021 und 2025 sind die Kosten
für die Zustellung abonnierter Kauftageszeitungen um knapp die Hälfte
gestiegen. „Wird hier nicht aktiv gegengesteuert, drohen ein
schrittweiser Rückzug aus der Versorgung insbesondere ländlicher
Gebiete, eine Verschlechterung der Servicequalität und in weiterer
Folge ein Rückgang der Abonnements. Damit würden wichtige
Erlösquellen wegbrechen, die wesentlich dazu beitragen, die
Redaktionen unserer Mitgliedsmedien unabhängig vom Big-Tech-
dominierten Werbemarkt zu finanzieren“, so Grünberger.
Zwtl.: Grünberger: „Vorwurf der Verfassungswidrigkeit nicht
nachvollziehbar“
Kritik übt der VÖZ an sachlich unrichtigen Behauptungen zum
Gesetzesvorhaben im laufenden Begutachtungsprozess, wie sie etwa aus
dem Umfeld von Verlagen unentgeltlich verteilter Zeitungen geäußert
werden. Grünberger: „Dabei handelt es sich um eine höchst unsachliche
Stimmungsmache, die einer genaueren Betrachtung der Tatsachen nicht
standhält. Der Vorwurf, das Zeitungs-Zustellungs-Förderungs-Gesetz
sei verfassungswidrig, ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar.“
Die geplante Zustellförderung richtet sich explizit an jene
Medienunternehmen, die bestellte Zeitungen im Rahmen eines
Abonnements zustellen und damit ein konkretes Leistungsversprechen
gegenüber ihren Abonnentinnen und Abonnenten zu erfüllen haben. Dem
steht das grundlegend unterschiedliche Geschäftsmodell von
Gratismedien gegenüber, die flächendeckend ohne Bestellung und ohne
Vertragsverhältnis mit den Empfängerinnen und Empfängern verteilt
werden.
„Regionale Gratiswochen- und Gratistageszeitungen verfügen über
zahlreiche kostengünstigere Alternativen für die Zustellung und sind
nicht wie abonnierte Tageszeitungen darauf angewiesen, die
kostenintensive Früh-Hauszustellung sicherzustellen. Man kann
wesentlich Ungleiches nicht gleich behandeln, nur weil es auf den
ersten Blick so erscheinen mag“, betont VÖZ-Geschäftsführer
Grünberger abschließend.