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Abschlussbericht der multiprofessionellen Kommission Peršmanhof präsentiert und veröffentlicht

Wien (OTS) – Die Arbeiten der multiprofessionellen Kommission zur
Untersuchung des
Polizeieinsatzes am Peršmanhof am 27. Juli 2025 sind abgeschlossen.
Das Bundesministerium für Inneres lud deshalb am 23. Oktober 2025 zu
einem Pressegespräch ein, bei dem die Ergebnisse der Analyse sowie
die daraus abgeleiteten Empfehlungen präsentiert wurden. Neben
Innenminister Gerhard Karner nahmen daran teil: Mathias Vogl,
Sektionschef und Leiter der multiprofessionellen Kommission, Franz
Ruf, Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, und Michaela
Kohlweiß, Landespolizeidirektorin Kärnten. Der Medientermin wurde
simultan ins Slowenische übersetzt.

Innenminister Gerhard Karner hielt im Rahmen des Pressegesprächs
klar fest: „Die polizeilichen Maßnahmen waren weder gegen die
slowenische Volksgruppe in Kärnten, noch unmittelbar gegen die
Gedenkstätte Peršmanhof gerichtet. Das Verhalten des polizeilichen,
aber auch des behördlichen Einsatzleiters und des Vertreters des
Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl war in Teilen rechtswidrig,
nicht verhältnismäßig und zweifelhaft. Die übrigen unmittelbar vor
Ort befindlichen Polizistinnen und Polizisten haben ihre Aufgaben
ordnungsgemäß erfüllt.“

Weiters führte der Innenminister aus: „Tag für Tag leisten
Polizistinnen und Polizisten vom Neusiedlersee bis zum Bodensee
hervorragende Arbeit. Der zuletzt erhobene Vertrauensindex sieht die
Polizei auf Platz eins in der Reihung der öffentlichen Institutionen.
Die Menschen in Österreich vertrauen der Polizei und ihrer
exzellenten Arbeit.“

Mathias Vogl, Leiter der multiprofessionellen Kommission, sagte:
„Der Einsatz am Peršmanhof am 27. Juli 2025 hat große Betroffenheit
ausgelöst und wurde medial breit kritisiert. Der Innenminister hat
deshalb am 5. August eine Kommission beauftragt – bestehend aus
Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen.“ Man habe
fünfmal getagt, sei auch am Peršmanhof vor Ort gewesen, habe sich die
Situation genau angesehen, habe Gespräche mit unterschiedlichen
Personen geführt, eine Vielzahl an Unterlagen gesichtet – rund 500
Dateien – und etwa 19 Stunden Videomaterial ausgewertet, sagte Vogl.
„Wir haben intensiv diskutiert, uns mehrfach abgestimmt und den
Bericht, der heute vorliegt, im Einvernehmen verabschiedet.“

Der Kommissionsleiter erklärte: „Wir haben uns nicht nur mit den
polizeilichen Aspekten beschäftigt, sondern auch versucht, den
Peršmanhof in einen größeren Gesamtzusammenhang zu stellen. Dabei
haben wir uns mit der Geschichte dieses Ortes auseinandergesetzt und
Anmerkungen zur Gedenkstättenpädagogik formuliert.“ Anlass für den
Einsatz seien Beschwerden aus der Bevölkerung gewesen, wonach es im
freien Feld zu Campierungen gekommen sei, sagte Vogl. „Der Einsatz
wurde vom damaligen stellvertretenden Leiter des Landesamts für
Staatsschutz und Extremismusbekämpfung initiiert – in Kontakt mit dem
Bezirkshauptmann und dem Regionaldirektor des Bundesamts für
Fremdenwesen und Asyl. Es wurden Identitätsfeststellungen bei allen
Camp-Teilnehmenden durchgeführt. Zudem wurden Wahrnehmungen zu
möglichen Anstandsverletzungen gemacht und entsprechende Anzeigen
erstattet.“

Zwtl.: Empfehlungen der multiprofessionellen Kommission

Die Kommission sei der Meinung, dass der Einsatz in vielerlei
Hinsicht rechtswidrig verlaufen sei, sagte Vogl. „Der Einsatz hat an
Sensibilität vermissen lassen, daher haben wir eine Vielzahl an
Empfehlungen ausgesprochen.“

Die Kommission empfiehlt

eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Geschichte des
Peršmanhofs im Rahmen der Polizeiausbildung,

ein adäquates und umsichtiges Vorgehen bei Einsätzen an
Gedenkstätten,

frühzeitigen Kontakt und Abstimmung mit den jeweiligen
Veranstalterinnen und Veranstaltern, insbesondere bei Gedenkstätten,

die strikte Wahrung der Zuständigkeitsgrenzen,

einen verstärkten Einsatz von Body-Worn-Cameras,

eine umfassende Dokumentation derartiger Amtshandlungen durch die
Exekutive,

die Sicherstellung ausreichender Sprachkompetenzen im Einsatz

sowie ein würdiges Gedenken im Rahmen der Kriegs- und
Opferfürsorge.

Zwtl: Überwiegender Teil der Polizeibediensteten hat Aufgaben
ordnungsgemäß erfüllt

„Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei allen Mitgliedern
der Kommission herzlich zu bedanken – für die engagierte Arbeit, die
in den vergangenen Wochen geleistet wurde“, betonte der
Innenminister. „Ausgehend vom Bericht ergeben sich drei wesentliche
Erkenntnisse: Der wichtigste Punkt – die polizeilichen Maßnahmen
richteten sich weder gegen die slowenische Volksgruppe in Kärnten
noch gegen den Peršmanhof. Das Verhalten des polizeilichen und
behördlichen Einsatzleiters war in Teilen rechtswidrig, nicht
verhältnismäßig und daher zweifelhaft, und drittens: der überwiegende
Teil der eingesetzten Polizistinnen und Polizisten hat seine Aufgaben
ordnungsgemäß erfüllt.“

Auf dieser Grundlage würden sich für die Exekutive wichtige
Ableitungen und weitere Maßnahmen ergeben, ergänzte Karner. „Erstens,
eine regionalspezifische Weiterbildung für Polizistinnen und
Polizisten. Zweitens, eine besondere Sensibilität beim Einschreiten
an Gedenkstätten – jedes Einschreiten muss von tiefem Respekt
getragen sein. Daher soll vor jedem derartigen Einsatz ein Vier-Augen
-Prinzip mit der übergeordneten Dienststelle angewendet werden. Zudem
ist ein enger Austausch mit der Direktion Staatsschutz und
Nachrichtendienst sicherzustellen und insbesondere vor dem
Einschreiten Kontakt mit der Leitung der jeweiligen Gedenkstätte
aufzunehmen.“

Als dritte Ableitung führte der Innenminister eine umfassende
Dokumentation der Einsätze sowie einen verstärkten Einsatz von
Körperkameras an. „In den vergangenen Jahren haben wir hier bereits
mehrfach investiert – mittlerweile wurden mehr als 3.300 Geräte
angekauft.“ Auf Grundlage des Kommissionsberichts habe Karner als
vierte Ableitung den Generaldirektor beauftragt, die Ergebnisse des
Berichts mit den vorläufigen Ergebnissen der dienst- und
disziplinarrechtlichen Prüfungen zusammenzuführen und entsprechende
disziplinarrechtliche Schritte einzuleiten.

„Ich möchte mich an dieser Stelle aber ganz bewusst bei allen
Polizistinnen und Polizisten bedanken, die bei diesem Einsatz zum
überwiegenden Teil ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt haben, und
auch für ihren täglichen Einsatz und die verantwortungsvolle Arbeit,
die sie in oft schwierigen Situationen leisten.“

Zwtl.: Anzeige an Disziplinarkommission in Vorbereitung

Der Einsatz am Peršmanhof sei in mehreren Teilen
unverhältnismäßig gewesen, sagte Generaldirektor Franz Ruf. „Deshalb
habe ich in einem Gespräch mit dem slowenischen Botschafter mein
ausdrückliches Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht.“ Eine dienst-
und disziplinarrechtliche Sachverhaltsdarstellung werde erstellt und
bilde die Grundlage für die Anzeige an die Disziplinarkommission,
ergänzte Ruf.

Landespolizeidirektorin Michaela Kohlweiß sagte, dass nach
Abschluss der Erhebungen die Vorwürfe gegen den Einsatzleiter geprüft
werden würden. Dieser sei derzeit einer nicht-operativen
Organisationseinheit zugeteilt.