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AK-Studie bestätigt Kritik von Antragsteller:innen an PVA-Begutachtung

Linz (OTS) – Täglich wenden sich Mitglieder an die Arbeiterkammer
Oberösterreich
und schildern ihre Probleme in Zusammenhang mit Gutachten durch die
Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Viele Antragsteller:innen
empfinden den Begutachtungsprozess bei Pflegegeld sowie Invaliditäts-
und Berufsunfähigkeitspension durch die PVA als belastend und
willkürlich. Zudem verdeutlichen die gewonnenen Rechtsfälle der AK
gegen die PVA, dass es in vielen Fällen falsche Einstufungen beim
Pflegegeld bzw. falsche Einschätzungen bei der Arbeitsfähigkeit gibt.
Im Jahr 2025 führte die AK über 2.500 Gerichtsverfahren gegen die PVA
Oberösterreich und erstritt dabei rund 70,35 Millionen Euro.

Die aktuelle Studie des Forschungsinstituts „Foresight“ im Auftrag
der AK Oberösterreich belegt die Kritikpunkte der Antragsteller:innen
im Zuge der PVA-Gutachten nun erstmals wissenschaftlich. Die finale
Stichprobe umfasst 817 Personen, die in den vergangenen zehn Jahren
einen Antrag auf Pflegegeld oder Invaliditäts- und
Berufsunfähigkeitspension gestellt haben. Die Berichte und
Erfahrungen sind mitunter bedrückend.

Viele empfinden die Untersuchung als respektlos
Insgesamt wird die Untersuchungssituation überwiegend negativ erlebt.
70 Prozent der Antragsteller:innen auf Invaliditäts- oder
Berufsunfähigkeitspension bezeichnen die Untersuchung als wenig oder
gar nicht respektvoll. Bei Anträgen auf Pflegegeld sind es 42
Prozent. „ Befragte berichten auch über den Eindruck der
Voreingenommenheit der Gutachter:innen und, dass Antragsteller:innen
unterstellt werde, ihre Beschwerden vorzutäuschen. Oder auch, dass
die Begutachtung von vornherein auf eine Ablehnung ausgerichtet
gewesen sei “, so AK-Präsident Andreas Stangl.

Konkret erzählen Befragte von einem unfreundlichen oder
kasernenartigen Ton bis hin zu Anschreien, unpassenden Fragen und
Anmerkungen sowie der Unterstellung, die gesundheitlichen Probleme zu
simulieren. Antragsteller:innen von Pflegegeld berichten zudem von
Forderungen nach der Demonstration intimer Tätigkeiten wie
Toilettengang und Duschen, die für die Antragsteller:innen sehr
schwierig sind. Bei Anträgen auf Pflegegeld berichten acht Prozent
der Antragsteller:innen, dass eine Begleitperson nicht erwünscht oder
verboten war, bei Anträgen auf Invaliditäts- oder
Berufsunfähigkeitspension berichten dies 30 Prozent.

AK-Präsident Andreas Stangl fordert einen respektvollen Umgang im
Rahmen der Begutachtungen: „ Es handelt sich offenbar nicht um
Einzelfälle, in denen kranke und pflegebedürftige Menschen von der
PVA unangemessen oder sogar herabwürdigend behandelt werden. Sie
verdienen eine respektvolle Kommunikation und eine umfassende
Untersuchung, bei der auch eine Begleitperson dabei sein kann “, so
Stangl. Die Gutachter:innen sollten diesbezügliche Schulungen
erhalten, die den Fokus auf Unvoreingenommenheit, umfassende
Untersuchung unter Berücksichtigung der Sichtweise und Probleme der
Antragsteller:innen sowie Antidiskriminierung legt.

PVA-Bescheide oftmals nicht nachvollziehbar
Die AK hat 2025 58,7 Prozent der Pflegegeldfälle und 33,1 Prozent der
Pensionsfälle gegen die PVA gewonnen. „ Im Jahr 2025 hat die
Arbeiterkammer Oberösterreich bei Pflegegeldeinstufungen 599
Gerichtsverfahren gegen die PVA gewonnen. Wir gewinnen also nahezu
jeden Arbeitstag zwei Verfahren, in denen eine höhere
Pflegegeldeinstufung festgestellt wird “, so AK-Präsident Andreas
Stangl. Aufgrund der Häufigkeit der Fälle, in denen die
Einschätzungen des Pflegebedarfs durch die PVA von den
Sozialgerichten nach oben korrigiert werden, ist schon zu
hinterfragen, ob die Begutachtung der PVA immer in der erforderlichen
Qualität durchgeführt wird. Insbesondere bei einer zum Teil sehr
deutlich abweichenden Einschätzung des Pflegebedarfs.

Um die PVA-Begutachtung zu verbessern, empfiehlt die Arbeiterkammer:

– eine Adaptierung der Schulungen für die Gutachter:innen mit einem
Fokus auf Unvoreingenommenheit, respektvolle Kommunikation,
umfassende Untersuchung unter Berücksichtigung der
Sichtweise/Probleme der Antragsteller:innen, Antidiskriminierung u.ä.
sowie ggf. die Erstellung eines eigenen, inhaltlichen Curriculums und
eines umfangreichen Handbuchs zur Begutachtung,

– eine standardmäßige Aufklärung der Antragsteller:innen über ihre
Rechte und Möglichkeiten, wie zum Beispiel den Rechtsanspruch auf die
Mitnahme einer Begleitperson im Rahmen der Antragstellung sowie

– mehr Transparenz und niederschwelligen Zugang zu bestehenden Daten
in diesem Bereich, um Probleme frühzeitig identifizieren zu können
und eine evidenzbasierte Interessensvertretung zu ermöglichen.

Forderungen der Arbeiterkammer Oberösterreich

– eine eigenständige, von der PVA losgelöste Begutachtungsstelle, die
die Gutachten auf Basis allgemein verbindlicher Richtlinien erstellt,

– einen respektvollen Umgang mit Antragsteller:innen im Rahmen der
Begutachtungen,

– eine standardmäßige, umfassende Begutachtung sowie die
verpflichtende Berücksichtigung aller vorliegenden Gutachten und
Befunde sowie

– eine standardmäßige inhaltliche und nachvollziehbare Begründung von
ärztlichen Entscheidungen inklusive der automatischen Zustellung
sämtlicher entscheidungsrelevanter Gutachten sowie einer
Einspruchsmöglichkeit.

Die vollständige Unterlage der heutigen Pressekonferenz inklusive
Original-Zitaten von Befragten (PVA-Antragsteller:innen) finden Sie
hier .
Ein Foto der Studienautorin Mag.a Dr.in Saskja Schindler (
Forschungsinstitut „Foresight“) und AK-Präsident Andreas Stangl
finden Sie hier .
Copyright: AK OÖ / Wolfgang Spitzbart