Wien (OTS) – Pro Jahrgang werden in Österreich (je nach Geburtsjahr
schwankend)
rund 50.000 Stellungspflichtige im Rahmen der Stellung beim
Bundesheer auf ihre Eignung für den Wehrdienst untersucht. Dieser
kostenlose Gesundheitscheck dauert in der Regel eineinhalb Tage und
findet in den Stellungshäusern der Militärkommanden statt. Die
Stellungspflichtigen absolvieren dabei medizinische Untersuchungen
und psychologische Tests. Ziel ist es, die körperliche und psychische
Eignung für den Wehrdienst festzustellen. Dabei erfolgt die
Einstufung in „tauglich“, „vorübergehend untauglich“ oder
„untauglich“ und dient zugleich der frühzeitigen Erkennung
gesundheitlicher Risiken. Rund 85 Prozent weisen dabei mindestens
eine medizinische Diagnose auf.
„Die Stellung stellt für viele junge Menschen die erste
umfassende Gesundheitsuntersuchung dar und ermöglicht Rückschlüsse
auf den Gesundheitszustand einer ganzen Generation. Damit leistet das
Bundesheer einen wichtigen Beitrag zur Früherkennung und zur weiteren
medizinischen Versorgung junger Männer, aber auch bei Frauen, die den
freiwilligen Grundwehrdienst ableisten“, so Verteidigungsministerin
Klaudia Tanner.
Neben der militärischen Eignung liefert die Stellung wichtige
medizinische Erkenntnisse. Zu den häufigsten Befunden gehören
Beschwerden des Bewegungsapparates wie Plattfuß und
Wirbelsäulenverkrümmungen sowie Allergien, Kurzsichtigkeit und
Stoffwechselstörungen wie Übergewicht. Pro Jahrgang werden dabei
mehrere tausend medizinische Einzeldiagnosen dokumentiert. Die
Ergebnisse zeigen zudem einen langfristigen Trend zu steigender
Körpergröße und Körpergewicht sowie einen zunehmenden Anteil an
Stellungspflichtigen mit über 90 Kilogramm Körpergewicht.
In den Ergänzungsbereichen Wien, Niederösterreich,
Oberösterreich, Steiermark, Kärnten und Tirol prüfen
Stellungskommissionen die Eignung der Stellungspflichtigen für den
Wehrdienst. Diese bestehen aus einem Offizier als Leiter sowie
Ärzten, Psychologen und Verwaltungspersonal und entscheiden mit
Stimmenmehrheit über die Tauglichkeit. Für die Einstufung als
„tauglich“ ist dabei die Zustimmung des Arztes erforderlich.
Zusätzlich werden auch Kurzstellungen für vorübergehend untauglich
eingestufte oder erneut zu beurteilende Wehrpflichtige durchgeführt.
Nach Abschluss der Untersuchungen erhalten die Stellungspflichtigen
ein schriftliches Ergebnis und führen ein Abschlussgespräch über
ihren Gesundheitszustand. Zudem informieren sie über psychologische
und medizinische Unterstützungsangebote und sprechen Empfehlungen für
weitere Behandlungen aus.