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Ehe-Bilanz 2025: Warum das Verschuldensprinzip in der Praxis nie ganz verschwindet

Wien (OTS) – Die heute von Statistik Austria vorläufigen Zahlen für
das Jahr 2025
zeigen eine gleichleibende Tendenz in der österreichischen
Familiendynamik. Mit einer aktuellen Scheidungsquote von rund 36%
zeigt sich in Österreich ein stabiles, aber dennoch forderndes Bild
der Paardynamik. Rein statistisch gesehen wird damit etwa jede dritte
Ehe vor dem Richter beendet. Während die reine Statistik die Anzahl
der Trennungen misst, analysiert Rechtsanwalt Dr. Clemens GÄRNER,
Experte für Familienrecht, die tieferliegenden Trends und warnt vor
einer Fehlinterpretation der aktuellen Reformdebatte zum
Verschuldensprinzip.

Die Zahlen im Vergleich: Wien bleibt Scheidungs-Hotspot Nachdem
im Jahr 2024 in Österreich insgesamt 45.810 Ehen geschlossen und
14.963 geschieden wurden, zeigen die vorläufigen Daten für 2025 eine
grundsätzliche Stabilisierung auf insgesamt 44.502 Eheschließungen
und 14.895 Scheidungen. Obwohl die Zahl der Scheidungen im Vergleich
zum Vorjahr geringfügig um 0,5 % gesunken ist, bleibt der
Beratungsbedarf konstant hoch

Während die Gesamtscheidungsrate in Österreich 2024 bei 36,5 %
lag, verzeichnete Wien mit 53,8 % den Spitzenwert. Vorläufigen Daten
zufolge 2025 um 0,5 % weniger als 2024. Dabei ging die Zahl der
Ehescheidungen im Vergleich zu 2024 in 4 Bundesländern zurück, am
deutlichsten in Wien (-5,8 %), Kärnten (-5,4 %) und Salzburg (-5,1 %)
. In der Steiermark (+8,6 %), im Burgenland (+8,2 %) und in Tirol (+
6,6 %) wurden 2025 mehr Ehen als im Jahr davor geschieden. Besonders
auffällig ist die Entwicklung in der Bundeshauptstadt: Während die
Eheschließungen in Wien gegen den Bundestrend leicht auf 9.500
stiegen (+0,5 %), verzeichnete Wien mit einem Minus von 5,8 % (
insgesamt 3.342 Scheidungen) einen der deutlichsten Rückgänge bei den
Trennungen im Bundesländervergleich. Dennoch bleibt Wien im
langjährigen Trend der Scheidungs-Hotspot Österreichs

Verschuldensprinzip: Die Verlagerung der Konflikte ist ein Fakt
In der rechtspolitischen Debatte wird derzeit intensiv über die
Abschaffung des Verschuldensprinzips (§ 49 EheG) diskutiert. Das
Ziel: Weniger „Schlammschlachten“ vor Gericht. Rechtsanwalt Dr.
GÄRNER sieht diese Entwicklung differenziert:

„Es ist Fakt der Kanzleipraxis: Emotionale Auseinandersetzungen
lassen sich nicht per Gesetz löschen. Wo die Schuldfrage im
eigentlichen Scheidungsverfahren ausgeklammert wird, wandert sie
faktisch in andere Prozessarten ab – vor allem in den nachehelichen
Unterhalt oder die Aufteilung des Vermögens“ , erklärt GÄRNER.

Das Verschulden dient laut dem Experten oft als notwendiges
Ventil. Fällt dieses weg, werden Sachfragen – etwa die Bewertung der
Ehewohnung oder die Aufteilung von Ersparnissen – häufig zum neuen
„Ersatzkriegsschauplatz“ zweckentfremdet. Das macht Verfahren oft
langwieriger und kostspieliger als eine klare Klärung der Schuldfrage
zu Beginn. „ Der verständliche Wunsch nach rationaler Trennung
losgelöst von Emotionen ist leider in der Praxis sehr selten “, so
GÄRNER.

Einvernehmliche Scheidung bleibt Favorit Trotz der emotionalen
Komplexität bleibt die einvernehmliche Scheidung (§ 55a EheG) mit
einer Quote von über 85 % das wichtigste Instrument. „Das Ziel muss
immer die Sachlichkeit sein. Doch echte Sachlichkeit erreicht man oft
nur, wenn man anerkennt, dass das Verschulden aus der Biografie einer
gescheiterten Ehe nie ganz verschwinden wird – rechtlich wie
menschlich“ , so GÄRNER abschließend.

Über GÄRNER LAW: Dr. Clemens GÄRNER ist auf Familienrecht
spezialisiert und vertritt Klienten in komplexen Scheidungs- und
Aufteilungsverfahren. Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der
strategischen Prozessführung und der Unterstützung bei
hochemotionalen Trennungssituationen.