Wien (OTS) – Die deutsche Bundesregierung prescht vor und setzt sich
für eine
rasche Entschärfung der bürokratischen Belastungen durch die EU-
Verpackungsverordnung (PPWR) ein. Einen konkreten Änderungsvorschlag
hat sie am 7. September in Brüssel vorgestellt. Demnach soll die
Registrierungspflicht für den Versand von Paketen in andere EU-
Staaten ausgesetzt werden, bis voraussichtlich Mitte 2028 ein
zentrales europäisches Registrierungssystem zur Verfügung steht.
Weiters sollen Händler, die weniger als zehn Tonnen Verpackungen pro
Jahr in Umlauf bringen, generell von der Pflicht befreit werden,
einen Bevollmächtigten zu benennen.
„ Deutschland hat erkannt, dass die geltenden Vorgaben
insbesondere kleine und mittlere Händler aus dem europäischen
Binnenmarkt drängen. Der deutsche Vorstoß ist ein wichtiger Schritt
und greift zentrale Forderungen des Handelsverbands auf. Jetzt ist
die Bundesregierung gefordert, dem deutschen Beispiel zu folgen und
sich in Brüssel mit Nachdruck für eine rasche, rechtssichere und KMU-
taugliche Reparatur der Verpackungsverordnung einzusetzen “, sagt
Rainer Will , Geschäftsführer des freien, überparteilichen
Handelsverbands.
Zwtl.: HV warnt vor neuen Bürokratiegrenzen
Schon vor dem Geltungsbeginn der PPWR am 12. August hatte der
Handelsverband vor einem ungeordneten Start, fehlenden
Bagatellgrenzen und 27 neuen nationalen Bürokratiehürden gewarnt. Die
ersten Wochen seit Anwendungsbeginn der Regelungen haben diese
Bedenken bestätigt.
Besonders problematisch ist die Situation im
grenzüberschreitenden Onlinehandel. Bereits ab der ersten Sendung in
einen anderen Mitgliedstaat ist die Benennung eines Bevollmächtigten
in diesem Mitgliedsstaat notwendig. Dies ist mit Kosten verbunden,
die oft höher ausfallen als der im jeweiligen Zielland erzielte
Umsatz. Hunderte Onlinehändler haben deshalb ihren Versand in andere
EU-Märkte ganz oder teilweise eingestellt.
„ Der europäische Binnenmarkt soll Grenzen abbauen und nicht 27
neue Bürokratiegrenzen errichten. Wenn die Kosten für wenige
Sendungen höher sind als der damit erzielte Umsatz, bleibt
insbesondere kleinen Händlern nur der Rückzug aus einzelnen Ländern.
Das ist gerade für eine exportorientierte Wirtschaft wie die
österreichische besonders schädlich “, warnt Will .
Zwtl.: Deutscher Vorschlag ist wichtiger erster Schritt – Österreich
muss nachziehen
Der deutsche Vorstoß würde zwei besonders belastende Probleme
entschärfen: die verpflichtende Bestellung eines Bevollmächtigten
auch bei geringsten Verpackungsmengen und die separate Registrierung
in jedem einzelnen Mitgliedstaat.
Die grundsätzliche Verantwortung der Unternehmen für die von
ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen bleibt davon unberührt. Die
ökologische Zielsetzung der PPWR wird durch die vorgeschlagenen
Entlastungen daher nicht infrage gestellt.
„ Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft finden unsere volle
Unterstützung. Aber der administrative Aufwand muss in einem
vernünftigen Verhältnis zur tatsächlich in Verkehr gebrachten Menge
stehen. Es ist ökologisch nicht nachvollziehbar, warum ein kleines
Unternehmen für wenige Pakete in jedem Zielland teure
Parallelstrukturen finanzieren soll “, so Will .
Zwtl.: Sofortiges Handeln & Moratorium notwendig
Der deutsche Vorschlag muss von den Mitgliedstaaten und dem
Europäischen Parlament beschlossen werden. Bis dahin gelten die
aktuellen Bestimmungen weiter. Die Empfehlung der EU-Kommission an
nationale Behörden, bei Verstößen zunächst zurückhaltend vorzugehen,
schafft keine ausreichende Rechtssicherheit für die Unternehmen.
Der Handelsverband bekräftigt daher seine Forderung nach einem
europaweiten Moratorium für jene PPWR-Bestimmungen, deren Auslegung,
technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher
geklärt ist. Sanktionen müssen bis zum Vorliegen eindeutiger
Leitlinien, praxistauglicher Verfahren und angemessener
Übergangsfristen ausgesetzt werden.
Darüber hinaus braucht es:
– die aktive Unterstützung des deutschen Änderungsvorschlags durch
die österreichische Bundesregierung,
– ein zentrales digitales EU-Registrierungssystem statt 27 nationaler
Verfahren,
– verhältnismäßige Bagatellgrenzen und Ausnahmen für KMU und EPU,
– einen unkomplizierten Zugang zu den erforderlichen technischen
Dokumentationen sowie
– einen konsequenten Vollzug gegenüber Drittstaatenanbietern und
Onlineplattformen.
„ Die Bundesregierung sollte sich dem deutschen Vorstoß
anschließen und gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten rasch eine
Mehrheit für die notwendigen Änderungen organisieren. Sonst
produziert die PPWR nicht mehr Kreislaufwirtschaft, sondern weniger
Wettbewerb, weniger Auswahl und damit auch höhere Preise “, so Will
abschließend.