Wien (OTS) – Freie Dienstnehmer:innen haben im Vergleich zu regulär
Beschäftigten
deutlich weniger Rechte. Sie tragen mehr finanzielles Risiko und sind
abhängig von Aufträgen – meist ohne Anspruch auf Urlaub,
Weihnachtsgeld, Sonntagszuschläge oder Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall. Aufgrund von Versäumnissen der vorigen Regierung hat
sich das Beschäftigungsmodell mit freien Dienstverträgen aber leider
verfestigt. „Als Gewerkschaft vida wirken wir regelmäßig auf die
Politik ein, um diese Lücke Schritt für Schritt zu schließen“,
erklärt vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit.
Kündigungsfristen begrüßenswert
Mit der neuen Regelung zu Kündigungsfristen, die am Mittwoch
einstimmig im Sozialausschuss beschlossen wurde, gibt es nun mehr
Schutz vor plötzlichem Jobverlust. Die Bestimmung gilt ab 1. Jänner
2026. Damit sind Kündigungen nur noch zum 1. oder 15. eines Monats
möglich. Sie treten erst nach vier Wochen in Kraft. Nach zwei Jahren
Dienstzeit verlängert sich die Kündigungsfrist auf sechs Wochen. Nur
während einer Probezeit im ersten Monat können beide Seiten das
Dienstverhältnis sofort beenden.
Kollektivverträge als nächster Schritt
Ab 2026 können für Verbände freier Dienstnehmer:innen auch
Kollektivverträge abgeschlossen oder bestehende KVs geöffnet werden.
Eine gesetzliche Verpflichtung gibt es allerdings nicht – ob das
gelingt, hängt also auch vom Kooperationswillen der Unternehmen ab.
Besondere Brisanz hat die Thematik spätestens im Sommer 2025
erhalten, als Essenszusteller Lieferando alle angestellten Rider
kündigte und sein Beschäftigungsmodell auf freie Dienstverhältnisse
umstellte. „Damit brachte das Unternehmen die Fahrradbot:innen auch
um ihre kollektivvertraglichen Rechte“, kritisiert Hebenstreit.
„Wir dürfen Kolleg:innen mit freien Dienstverträgen nicht im
Stich lassen“, betont er. „Die neuen Kündigungsfristen sind erst ein
Anfang. Unser Ziel bleibt, möglichst viele Beschäftigte unter den
Schutzschirm von Kollektivverträgen zu bringen und Ausbeutung zu
verhindern.“