Freizeit

Gleichbehandlungsarbeit in der Stadt Wien wird weiter gestärkt und ausgebaut

Wien (OTS) – Im heutigen Landtag wurde eine umfassende Novelle zum
Wiener
Gleichbehandlungsgesetz beschlossen, die eine weitere Stärkung für
die Gleichbehandlungsarbeit bei der Stadt Wien bedeutet, insbesondere
hinsichtlich der Strukturen, der Befugnisse und damit der Rechte der
Mitarbeiter*innen der Stadt Wien. Mit dieser Novelle wurde auch die
EU-Richtlinie 2024/1500 über Standards für Gleichbehandlungsstellen
umgesetzt.

„Ich freue mich sehr über die Ausweitung der Aufgaben und
Befugnisse für mich als Gleichbehandlungsbeauftragte. Für die
Durchsetzung von Gleichbehandlung in der Praxis wurden mir nun
weitere wesentliche Instrumente an die Hand gegeben. Insbesondere
wird bei dieser wichtigen Novelle auch zu Prävention von
Diskriminierung ein starker Schwerpunkt gesetzt. Es ist nun
gesetzlich verankert, dass ich verpflichtend umzusetzende Maßnahmen
vorschreiben kann. Darüber hinaus wurden die Untersuchungsrechte
gestärkt und die Verpflichtungen zur Auskunft ausgeweitet“, so die
Gleichbehandlungsbeauftragte Elisabeth Kromus.

„Weltweit sehen wir uns mit besorgniserregenden Entwicklungen
konfrontiert, die es wieder salonfähig machen, Gleichstellung offen
abzulehnen und einen Backlash bewirken. Die Stadt Wien haltet klar
dagegen. Es freut mich als Personalstadtrat daher ganz besonders,
dass die Stadt Wien als Arbeitgeberin sogar noch einen Schritt weiter
gegangen ist und heute im Landtag weitere gesetzlich verankerte
Befugnisse und eine echte Stärkung der Rolle der
Gleichbehandlungsbeauftragten beschlossen hat. Gleichbehandlung
braucht starke Strukturen und Anlaufstellen sowie Präventions- und
Sensibilisierungsmaßnahmen“, betont Personalstadtrat Jürgen
Czernohorszky.

Die Stadt Wien erfüllt bereits jetzt schon einige wesentliche
Vorgaben dieser Richtlinie. Die Unabhängigkeit und die
Weisungsfreiheit sind schon lange verfassungsgesetzlich verankert und
auch organisatorisch wurde durch die Schaffung einer eigenen
Dienststelle vor 15 Jahren dafür gesorgt, dass Betroffene unabhängig
unterstützt werden. Dadurch konnte ein weiteres Ziel der Richtlinie
bereits erfüllt werden, nämlich dass der oder die
Gleichbehandlungsbeauftragte über die personellen, technischen und
finanziellen Ressourcen selbstständig verfügen kann.

„Die Stadt Wien steht für eine starke Frauenpolitik, auch als
Arbeitgeberin und setzt bereits eine Vielzahl an Maßnahmen zur
Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung in der Wiener
Stadtverwaltung. Wesentlich ist, dass sich Mitarbeiter*innen bei der
Stadt Wien nicht damit abfinden müssen, am Arbeitsplatz aufgrund des
Geschlechts diskriminiert oder belästigt zu werden. Als
Frauenstadträtin ist es mir ein besonderes Anliegen, dass Betroffene
die bestmögliche Unterstützung erhalten. Dafür ist mit einer
unabhängigen Stelle, die mit entsprechender gesetzlicher Grundlage
Verschwiegenheit garantiert, gesorgt“, unterstrich Frauenstadträtin
Elke Hanel-Torsch die Bedeutung von weisungsfreien und vertraulichen
Gleichbehandlungsstellen.