Wien (OTS) – Nach Verbesserungen bei der Entwaldungsverordnung werden
nun auch die
Verpflichtungen im Rahmen von Nachhaltigkeitsberichtserstattung (kurz
CSRD) und Taxonomie (Finanzbereich) vereinheitlicht – die Grenzen für
weitere Verpflichtungen entlang der Lieferkette wurden angehoben.
„Wir sind erleichtert über die Entscheidung, unnötigen bürokratischen
Aufwand für unsere Unternehmen zu reduzieren“, betont Rainer
Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ), nachdem am 08.12.25 eine Einigung von Rat und
Parlament zu weiteren Inhalten des sogenannten Omnibus 1 erzielt
wurde.
Dabei werden zum einen die Grenzwerte für jene Unternehmen, die
Nachhaltigkeitsberichtspflichten treffen, angehoben. Konkret wurden
sie auf über 1000 Mitarbeitende und mehr als 450 Millionen Euro
Jahresumsatz fixiert. Zum anderen werden die zu berichtenden
Informationspflichten insgesamt angepasst. Auch erhält der
freiwillige Berichtsstandard (VSME) als maximale Datenmenge, die von
vorgelagerten KMUs gefordert werden darf, einen besonderen
Stellenwert. „Wir begrüßen neben der Einschränkung des Kreises der
betroffenen Unternehmen auch das Versprechen, die Detailtiefe der zu
berichtenden Informationen zu reduzieren. Damit kommt Brüssel einer
unserer Kernforderungen nach“, zeigt sich Trefelik mit dem
Verhandlungsergebnis zufrieden.
Hinsichtlich der Grenzwerte zu Sorgfaltspflichten entlang der
Lieferkette hat sich die Parlamentsposition durchgesetzt. Diese
betreffen nun Unternehmen mit mehr als 5000 Mitarbeitenden und einem
Jahresumsatz von 1,5 Milliarden Euro.
Vorgelagerte KMU dürfen zudem auch hier nur nach zusätzlichen
Daten angefragt werden, wenn diese unbedingt nötig und nicht
anderweitig zu beschaffen sind. „Gerade für Handelsunternehmen ist
die Situation sowohl für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung wie
auch die Lieferkettenthematik schwierig, da sie sich zwischen
Hersteller:innen und Kund:innen befinden. Hier sind KMU oft in einer
Zwickmühle, wenn sie von nachgelagerten Unternehmen mit Anfragen
bombardiert werden – daher begrüßen wir den Schutz der Klein- und
Mittelbetriebe“, sagt der Bundesspartenobmann und erinnert in diesem
Zusammenhang auch an asiatische Plattformen. Denn im Vergleich zu
jenen, für die diese Berichtspflichten ebenso wenig gelten wie eine
Reihe anderer Auflagen, war der Wettbewerb für EU-Unternehmen zuletzt
in eine besorgniserregende Schieflage gerutscht. (PWK522/DFS)