Wien (OTS) – Der heute veröffentlichte Rechnungshofbericht zum
Insolvenz-Entgelt
bestätigt zentrale Kritikpunkte, auf die die Wirtschaft seit Langem
hinweist. Gerade auch im internationalen Vergleich zeigt sich, dass
die besonders hohen Leistungen des österreichischen Systems
Fehlanreize begünstigen können. Der Rechnungshof empfiehlt daher
ausdrücklich, Ansprüche anzupassen und zu begrenzen.
Aus Sicht von Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und
Industriellenvereinigung (IV) ist damit klar: Bevor über höhere
Beiträge und damit zusätzliche Belastungen des Faktors Arbeit
diskutiert wird, müssen zunächst die bestehenden Leistungen und
Strukturen des Insolvenzentgeltfonds reformiert werden.
Reformen statt höherer Lohnnebenkosten
„Der Rechnungshof bestätigt schwarz auf weiß: Bevor man nach mehr
Geld ruft, muss der Insolvenzentgeltfonds reformiert werden. Höhere
Beiträge wären der falsche Reflex. Zuerst müssen Leistungen,
Fehlanreize und Strukturen auf den Prüfstand“, sagt WKÖ-
Generalsekretär Jochen Danninger.
„Gerade auch um wieder eine ausgeglichene Gebarung beim
Insolvenzentgeltfonds zu erreichen, müssen dessen Leistungen
sachgerecht begrenzt und Fehlanreize beseitigt werden. Die
Lohnnebenkosten zu erhöhen wäre hingegen der falsche Weg und würde so
auch die angekündigten Entlastungen konterkarieren, bevor sie
überhaupt wirksam werden,“ hält Christoph Neumayer, Generalsekretär
der Industriellenvereinigung (IV), anlässlich des aktuellen
Rechnungshofberichtes fest.
Statt den Faktor Arbeit weiter zu belasten, braucht es Maßnahmen
zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts, die Unternehmensinsolvenzen
reduzieren und damit auch den Druck auf den Insolvenzentgeltfonds
nachhaltig senken. „Die Leistungen des Insolvenzentgeltfonds müssen
zielgerichtet gestaltet und mögliche Effizienzpotenziale auch in der
Organisationsstruktur gehoben werden“, so Neumayer.
Österreichische Leistungen deutlich über internationalem Niveau
Auch der internationale Vergleich zeigt den Reformbedarf.
Deutschland sichert etwa Einkommen für drei Monate vor der
Insolvenzeröffnung ab, die Schweiz für vier Monate, Österreich
hingegen für sechs Monate. Auch die monatliche Höchstgrenze liegt in
Österreich mit 13.860 Euro deutlich über jener Deutschlands von 8.450
Euro.
„Damit wird deutlich, dass Österreich bei den Leistungen weit
über vergleichbare Systeme hinausgeht. Gerade deshalb müssen wir
darüber reden, wie der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
zielgerichtet ausgestaltet werden kann, ohne gleichzeitig Fehlanreize
und Anspruchsmaximierung zu fördern“, sagt Danninger.
Auch Organisationsstruktur gehört auf den Prüfstand
Der Rechnungshof hat bereits mehrfach die Organisationsstruktur
und die Anzahl der Geschäftsstellen des Insolvenzentgeltfonds
thematisiert. Auch hier sehen WKÖ und IV Potenzial für Reformen und
Effizienzsteigerungen.
Für die Wirtschaft ist deshalb eine klare Reihenfolge notwendig:
Zuerst müssen Leistungen, Anspruchsvoraussetzungen, Fehlanreize und
Organisationsstrukturen reformiert werden. Erst danach kann seriös
beurteilt werden, welcher tatsächliche Finanzierungsbedarf besteht.
Der beste Schutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleibt
ein wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort. Wirtschaftlich
erfolgreiche Unternehmen sichern Arbeitsplätze und verhindern
Insolvenzen.
„Eine Verteuerung des Faktors Arbeit bekämpft nicht die Ursachen
der steigenden Belastung des Insolvenzentgeltfonds, sondern schwächt
die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und gefährdet damit
Beschäftigung in einer bereits angespannten wirtschaftlichen Lage“,
so Danninger und Neumayer abschließend. (PWK413)