Flugverspätung: Diese Rechte haben Passagiere

Millionen von Flugreisenden erleben jährlich Verspätungen, die nicht nur ärgerlich sind, sondern auch Zeit und Nerven kosten. Doch viele Passagiere wissen nicht, dass sie bei Flugverspätungen umfangreiche Rechte haben und sogar Anspruch auf finanzielle Entschädigung …

Millionen von Flugreisenden erleben jährlich Verspätungen, die nicht nur ärgerlich sind, sondern auch Zeit und Nerven kosten. Doch viele Passagiere wissen nicht, dass sie bei Flugverspätungen umfangreiche Rechte haben und sogar Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben können. Die Europäische Union hat mit der Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 klare Regeln geschaffen, die Reisende vor den Folgen von Flugverspätungen schützen.

Grundlagen der Fluggastrechte bei Verspätungen

Die europäische Fluggastrechte-Verordnung bildet das Fundament für die Rechte von Passagieren bei Flugverspätungen. Diese Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen starten oder mit einer europäischen Airline zu einem EU-Flughafen führen. Sie umfasst nicht nur Verspätungen, sondern auch Flugausfälle und Überbuchungen.

Das wichtigste Recht ist der Anspruch auf Entschädigung bei erheblichen Verspätungen. Dabei kommt es sowohl auf die Dauer der Verspätung als auch auf die Flugstrecke an. Die Verordnung unterscheidet zwischen Kurzstrecken bis 1.500 Kilometer, Mittelstrecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern und Langstrecken über 3.500 Kilometer.

Entscheidend ist, dass die Verspätung nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Dazu gehören beispielsweise extreme Wetterbedingungen, Streiks des Flugsicherungspersonals oder Sicherheitsrisiken. Technische Defekte am Flugzeug oder Personalengpässe der Airline gelten hingegen nicht als außergewöhnliche Umstände.

Anspruch auf finanzielle Entschädigung

Bei Verspätungen von drei Stunden oder mehr haben Passagiere Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und beträgt zwischen 250 und 600 Euro pro Person. Bei Kurzstreckenflügen bis 1.500 Kilometer stehen jedem Passagier 250 Euro zu. Für Mittelstrecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern sind es 400 Euro, und bei Langstreckenflügen über 3.500 Kilometer können Reisende 600 Euro verlangen.

Diese Entschädigung ist unabhängig vom gezahlten Ticketpreis und steht jedem betroffenen Passagier zu, einschließlich Kindern und Babys mit eigenem Sitzplatz. Selbst bei günstigen Billigflugtickets haben Reisende Anspruch auf die volle Entschädigung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtig zu wissen ist, dass Airlines oft versuchen, die Zahlung zu vermeiden oder zu verzögern. Viele Passagiere geben dann auf, obwohl ihr Anspruch berechtigt ist. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. AirHelp beispielsweise hat bereits über 3 Millionen Passagieren zu ihrem Recht verholfen und kennt die häufigen Ablehnungsstrategien der Airlines.

Betreuungsleistungen während der Wartezeit

Bereits ab einer Verspätung von zwei Stunden haben Passagiere Anspruch auf Betreuungsleistungen durch die Fluggesellschaft. Diese umfassen kostenlose Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit. Bei längeren Verspätungen müssen Airlines auch für Hotelübernachtungen und den Transfer zwischen Flughafen und Hotel aufkommen.

Die Betreuungspflicht beginnt bei Kurzstreckenflügen bereits nach zwei Stunden Verspätung. Bei Mittelstreckenflügen greift sie nach drei Stunden und bei Langstreckenflügen nach vier Stunden. Airlines sind verpflichtet, diese Leistungen proaktiv anzubieten, allerdings geschieht dies in der Praxis nicht immer.

Passagiere sollten sich daher aktiv nach ihren Rechten erkundigen und die Betreuungsleistungen einfordern. Dabei ist es wichtig, alle Belege für entstandene Kosten aufzubewahren, falls die Airline die Betreuung nicht ordnungsgemäß gewährt. Diese Kosten können später von der Fluggesellschaft zurückgefordert werden.

Recht auf Information und Kommunikation

Airlines sind verpflichtet, Passagiere zeitnah und umfassend über Verspätungen zu informieren. Dies umfasst sowohl die voraussichtliche Abflugzeit als auch den Grund für die Verspätung. Darüber hinaus müssen die Fluggesellschaften ihre Passagiere über ihre Rechte aufklären.

Leider erfüllen viele Airlines diese Informationspflicht nur unzureichend. Oft erhalten Passagiere vage Angaben zu technischen Problemen oder werden über ihre Ansprüche nicht oder nur unvollständig informiert. In solchen Fällen ist es ratsam, selbst aktiv zu werden und sich über die eigenen Rechte zu informieren.

Zusätzlich haben Passagiere das Recht auf zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Faxe, um Anschlussverbindungen oder Unterkünfte umzubuchen oder Angehörige über die Verspätung zu informieren. Dieses Recht wird oft übersehen, kann aber besonders bei längeren Verspätungen sehr nützlich sein.

Rücktritt vom Flug und Erstattung

Bei erheblichen Verspätungen haben Passagiere auch das Recht, vom Flug zurückzutreten und eine vollständige Erstattung des Ticketpreises zu verlangen. Dieses Recht besteht ab einer Verspätung von fünf Stunden und kann unabhängig von der Flugstrecke geltend gemacht werden.

Wenn Passagiere von diesem Recht Gebrauch machen, müssen sie auf die Entschädigung verzichten. Es ist daher wichtig, im Einzelfall zu prüfen, welche Option vorteilhafter ist. Bei teuren Flugtickets kann die Erstattung höher sein als die Entschädigung, bei günstigen Tickets ist meist die Entschädigung die bessere Wahl.

Falls der Flug nicht mehr am selben Tag stattfindet, muss die Airline auch eine kostenlose Rückbeförderung zum Abflugort anbieten, wenn der Passagier den ursprünglichen Reisezweck nicht mehr verfolgen kann. Diese Regelung ist besonders bei Geschäftsreisen oder zeitkritischen Terminen relevant.

Durchsetzung der Ansprüche

Die Durchsetzung von Fluggastrechten ist leider oft kompliziert und zeitaufwändig. Viele Airlines versuchen zunächst, berechtigte Ansprüche abzulehnen oder zu verzögern. Passagiere müssen dann hartnäckig bleiben und ihre Rechte konsequent einfordern.

Der erste Schritt ist immer die direkte Kontaktaufnahme mit der Airline. Dabei sollten alle relevanten Unterlagen wie Bordkarten, Buchungsbestätigungen und Belege für zusätzliche Kosten beigefügt werden. Es ist empfehlenswert, die Forderung schriftlich zu stellen und eine angemessene Frist für die Bearbeitung zu setzen.

Falls die Airline nicht reagiert oder den Anspruch unberechtigt ablehnt, können sich Passagiere an die nationalen Durchsetzungsstellen wenden. In Österreich ist dies die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte. Alternativ können spezialisierte Dienstleister wie Rechtsanwälte oder Unternehmen, die sich auf Fluggastrechte spezialisiert haben, bei der Durchsetzung helfen.

Besondere Situationen und Ausnahmen

Es gibt verschiedene Situationen, in denen die Fluggastrechte besondere Regelungen vorsehen. Bei Anschlussflügen beispielsweise kommt es auf die Gesamtverspätung am Zielort an, nicht auf die Verspätung einzelner Teilstrecken. Wenn der erste Flug verspätet ist und dadurch der Anschlussflug verpasst wird, haben Passagiere trotzdem Anspruch auf Entschädigung, sofern beide Flüge gemeinsam gebucht wurden.

Pauschalreisende haben zusätzlich zu den Fluggastrechten auch Ansprüche gegen den Reiseveranstalter. Diese können je nach Situation vorteilhafter sein als die EU-Verordnung. Bei erheblichen Beeinträchtigungen der Reise können Pauschalurlauber eine Minderung des Reisepreises verlangen oder in extremen Fällen sogar kostenlos von der Reise zurücktreten.

Geschäftsreisende sollten bedenken, dass ihnen neben der Entschädigung auch weitere Schadenersatzansprüche zustehen können, wenn durch die Verspätung wichtige Termine oder Geschäfte platzen. Diese Ansprüche müssen jedoch separat geltend gemacht werden und sind meist schwieriger durchzusetzen als die standardisierten Entschädigungen nach der EU-Verordnung.