Wien (OTS) – Im Zusammenhang mit dem amtswegigen Prüfverfahren der
Volksanwaltschaft zum Todesfall Christian Pilnacek erhebt ÖVP-
Fraktionsführer Andreas Hanger schwere Vorwürfe gegen Volksanwalt
Christoph Luisser. Der von Luisser verantwortete Zwischenbericht sei
methodisch mangelhaft, beruhe auf unzutreffenden Tatsachenannahmen
und überschreite klar die verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten der
Volksanwaltschaft.
Die Volksanwaltschaft ist ausschließlich zur Kontrolle der
öffentlichen Verwaltung berufen. Eine inhaltliche Bewertung
strafrechtlicher Ermittlungen oder staatsanwaltschaftlicher
Entscheidungen ist ihr verwehrt. Genau diese Grenze werde im
vorliegenden Zwischenbericht überschritten, indem strafprozessuale
Abläufe interpretiert und Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Krems
nachträglich bewertet würden. Leitung und fachliche Beurteilung von
Ermittlungsverfahren obliegen jedoch ausschließlich den
Staatsanwaltschaften sowie deren Fachaufsicht.
Zudem enthalte der Bericht verkürzte und teils falsche
Wiedergaben von Zeugenaussagen und medizinischen Befunden.
Schlussfolgerungen zu angeblichen Blutspuren, Ermittlungsinteressen
oder Tatverdachtslagen fänden in den Akten keine Deckung. Auch die
Behauptung weitergehender Ermittlungsabsichten der Staatsanwaltschaft
entbehre jeder Grundlage. Fachaufsichtliche Prüfungen durch
Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium seien ordnungsgemäß und
zeitnah erfolgt.
Besonders problematisch sei, dass sich die Argumentationslinie
des Zwischenberichts weitgehend mit politischen Vorwürfen von Peter
Pilz und der FPÖ decke, während wesentliche Aktenbestandteile und
gerichtliche Entscheidungen unberücksichtigt blieben.
“Wer als Volksanwalt abgeschlossene Ermittlungen politisch oder
medial bewertet, gefährdet die Glaubwürdigkeit der gesamten
Institution”, so Hanger. Um weiteren Schaden abzuwenden und die
Integrität der Volksanwaltschaft zu wahren, sei der Rücktritt von
Christoph Luisser notwendig. (Schluss)