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Zehetner: UVP-G-Novelle: „Nicht weniger prüfen, sondern schneller entscheiden“

Wien (OTS) – Mit der Novelle des
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, die
derzeit in Begutachtung ist, sollen Genehmigungsverfahren in
Österreich einfacher, planbarer und schneller werden. Vorgesehen sind
unter anderem ein einheitliches konzentriertes Genehmigungsverfahren,
kürzere Entscheidungsfristen, die Möglichkeit verbindlicher
Vorentscheidungen sowie Erleichterungen bei der Modernisierung
bestehender Standorte. „Österreich braucht Investitionen, wenn wir
als Wirtschaftsstandort wettbewerbsfähig bleiben wollen. Aber niemand
investiert Millionen, wenn über Jahre unklar ist, ob und wann ein
Projekt umgesetzt werden kann. Deshalb schaffen wir klarere
Spielregeln und schnellere Entscheidungen. Unser Grundsatz ist
einfach: Nicht weniger prüfen, sondern schneller entscheiden“, sagt
Wirtschafts- und Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner.

Ein zentraler Hebel ist die Vereinfachung der Verfahren. Künftig
soll es ein einheitliches konzentriertes Genehmigungsverfahren geben.
Die Entscheidungsfrist wird grundsätzlich mit sechs Monaten
festgelegt. Gleichzeitig soll eine neue Vorentscheidung ermöglichen,
zentrale Genehmigungsfragen bereits zu klären, bevor Unternehmen
erhebliche Mittel in die vollständige Detailplanung eines Projekts
investieren. „Wer investieren will, muss möglichst früh wissen, woran
er ist. Mit der Vorentscheidung können zentrale Fragen geklärt
werden, bevor Millionen in Planungen fließen. Das reduziert
Investitionsrisiken und schafft genau jene Planungssicherheit, die
Unternehmen für langfristige Standortentscheidungen brauchen“, so
Zehetner.

Modernisierung bestehender Standorte erleichtern

Besonders relevant für den Wirtschaftsstandort sind die
vorgesehenen Änderungen bei Erweiterungen und Modernisierungen
bestehender Anlagen. Die Schwellenwerte für bestimmte
Änderungsvorhaben werden angepasst. Gleichzeitig sollen
immissionsneutrale oder nur geringfügig stärker belastende Änderungen
in der Einzelfallprüfung stärker berücksichtigt werden.
„Modernisierung darf nicht schwieriger sein als Stillstand. Wenn ein
Betrieb an einem bestehenden Standort in effizientere, sauberere und
modernere Technologie investiert, dürfen wir ihm nicht unnötig Steine
in den Weg legen. Gerade die Transformation unserer Industrie braucht
Investitionen – und dafür braucht sie Verfahren, die mit dieser
Transformation Schritt halten“, betont Zehetner.

Auch technologischen Entwicklungen soll stärker Rechnung getragen
werden. Für Maschinen und Betriebseinrichtungen können künftig
innerhalb klar definierter Grenzen Rahmenangaben gemacht werden.
Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen aufgrund langer
Verfahren auf einer bereits überholten Technologie festgeschrieben
werden. „Ein Genehmigungsverfahren darf Unternehmen nicht
technologisch einfrieren. Unser Anspruch muss sein, hohe
Umweltstandards mit einem modernen und wettbewerbsfähigen
Wirtschaftsstandort zu verbinden. Genau dafür schaffen wir mit dieser
Novelle bessere Voraussetzungen“, so Zehetner.