Wien (OTS) – „Mit der nunmehr in Begutachtung befindlichen
UVP-Novelle werden
wesentliche Schritte zur Verfahrensbeschleunigung gesetzt. Gerade
Infrastrukturvorhaben und große Projekte der Energiewirtschaft und
Industrie sind von jahrelangen Genehmigungsverfahren betroffen, zum
Schaden unserer Wirtschaft und Gesellschaft“, betont Christoph
Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV). Die
Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz enthält zahlreiche
langjährige Forderungen der IV, wie die Vollkonzentration für
hochrangige Straßen- und Schienenprojekte, eine vereinfachte Lösung
in Bezug auf die Kumulierung von Projekten, mehr Flexibilität bei
Ausgleichsmaßnahmen, sowie ein einheitliches Standardverfahren und
eine zentrale elektronische Kundmachungsplattform.
Leider ist es jedoch noch nicht gelungen, die Übererfüllung von
Unionsrecht in UVP-Verfahren einzustellen. „Wir können uns weder
zusätzliche UVP-Verfahren, noch verschleppte UVP-Verfahren am
Standort leisten“, kritisiert Neumayer mit Blick auf den neuen
Tatbestand für Rechenzentren und Beteiligtenrechte, die über das
Unionsrecht bzw. Völkerrecht hinausgehen. „Die angestrebte Halbierung
der Verfahrensdauer werden wir nur erreichen, wenn wir uns konsequent
von Gold Plating in Genehmigungsverfahren verabschieden“, so Neumayer
abschließend.