Wien (OTS) – Angesichts der aktuellen Berichterstattung zur
Verschiebung der
geplanten Flat Tax für arbeitende Pensionistinnen und Pensionisten
wiederholt der Pensionistenverband Österreichs seine kritische
Position zu dieser Maßnahme. Laut Regierungsangaben würde die
Einführung der Flat Tax im Jahr 2026 mit rund 300 Millionen Euro zu
Buche schlagen, 2027 mit 460 Millionen Euro. Diese erhebliche
Budgetbelastung käme jedoch nur etwa 70.000 arbeitenden Pensionist*
innen zugute. „Das ist ungerecht und steht in keinem Verhältnis zum
Nutzen. Mit diesen Mitteln könnten man gezielt Alters- und
Kinderarmut bekämpfen und breitere gesellschaftliche Verbesserungen
erzielen“, kommentiert PVÖ-Präsidentin Birgit Gerstorfer, MBA, die
aktuelle Diskussion.
Der Pensionistenverband betont, dass die Flat Tax vor allem den
Höchstpensionist*innen , Selbständigen und jenen mit hohen
Zuverdienstmöglichkeiten nützen würde . Die große Mehrheit der
Pensionist*innen, darunter viele mit niedrigen Pensionen, hätte von
dieser Regelung kaum bis gar keine Vorteile. „Die getrennte
Versteuerung von Pension und Einkommen schafft zudem unnötige
Komplikationen und Ärger. Uns berichten schon jetzt viele
erwerbstätige Pensionist*innen, wie ärgerlich die jährlichen
Nachzahlungen sind. Eine monatliche Versteuerung würde hier schon
vieles vereinfachen“, so Gerstorfer weiter. Abgesehen davon weist die
Verbandspräsidentin darauf hin, dass sich die Regelung, wie sie im
Regierungsprogramm formuliert ist, klar auf angestellte Pensionist*
innen bezieht – und nicht auf Selbständige, Ein-Personen-Unternehmen
oder Beamt*innen.
Steuerfreibetrag als Alternative
Grundsätzlich unterstützt der Pensionistenverband Anreize für
Arbeit im Alter, kritisiert aber, dass die Streichung von
Sozialversicherungsbeiträgen das Pensionssystem schwächt und nur für
wenige Betroffene finanziell etwas bringt. Gewinner seien eher
Unternehmen und der Staat, die sich Beiträge bzw. Steuern sparen. „Es
braucht Modelle, die auf soziale Treffsicherheit, Stärkung des
Pensionssystems und nachhaltigen Ausgleich setzen. Ein
Steuerfreibetrag, orientiert an den geleisteten
Sozialversicherungsbeiträgen, wäre eine faire Alternative für alle“,
so Gerstorfer abschließend.
Hintergrund: Im Regierungsprogramm ist auf den Seiten 20 und 24
das Modell für die Behandlung des Zuverdienstes in einer „echten“
Alterspension“ vorgesehen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
soll demnach der Zuverdienst künftig mit einer Abzugssteuer von 25
Prozent endbesteuert werden. Die Dienstgeber entrichten den halben
Beitrag zur PV und KV; die restlichen Lohnnebenkosten bleiben gleich.
Das Inkrafttreten war für den 1.1.2026 geplant, laut aktuellen
Zeitungsberichten soll das ÖVP-Prestige-Projekt nun angesichts der
angespannten Budgetsituation „wackeln.“ (Schluss)