Wien. (OTS) – Kommissionspräsidentin Von der Leyen ging in ihrer Rede
zur Lage der
Europäischen Union kaum ins Detail, einige ihrer Ankündigungen geben
aber Anlass zur Zuversicht“, kommentiert Wolfgang Katzian, Präsident
des Europäischen Gewerkschaftsbundes. Die Gewerkschaften Europas
verlassen sich darauf, dass die bereits vereinbarten Ziele der
Europäischen Säule sozialer Rechte mit Nachdruck verfolgt werden.
„Der für das nächste Jahr avisierte Gipfel wird eine gute Gelegenheit
sein, wichtige Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
einzubringen“, so Katzian.
Das ist auch vor dem Hintergrund der von der
Kommissionspräsidentin angesprochenen Krisen und Herausforderungen
sowie der wachsenden Polarisierung und der Gefahren für die
Demokratie wichtig, sagt Katzian: „Umso mehr braucht es sozialen
Zusammenhalt. Dieser kann nur durch Dialog, Zusammenarbeit und eine
stärkere Einbindung der Gewerkschaften gesichert werden.“
EU-Richtlinie für Lohntransparenz muss umgesetzt werden
Den angekündigten Pflegedeal begrüßt Katzian ebenso wie die
erneute Betonung der Notwendigkeit eines Rechtsakts für hochwertige
Arbeitsplätze: „Die Gewerkschaften Europas werden sich
selbstverständlich in den Quality Jobs Act einbringen.“ Die Aussage
der Kommissionspräsidentin, dass Rückschritte bei der Gleichstellung
von Frauen nicht akzeptabel seien, wertet der EGB-Präsident als
klaren Appell an die Mitgliedstaaten, vereinbarte Maßnahmen endlich
umzusetzen. „Die Blockadehaltung gegen die EU-Richtlinie für
Lohntransparenz, die Arbeitgeber mit dem nicht nachvollziehbaren
Argument überbordender Bürokratie verhindern wollen, ist
inakzeptabel“, so der EGB-Präsident.
Kritik übt Katzian hingegen an der Forderung Von der Leyens nach
einem Pakt gegen Gold-Plating: „Wir haben nichts gegen
Verwaltungsvereinfachung – solange sie nicht zulasten der
Arbeitnehmer:innen geht. Genau das zeichnet sich aber bei allen
bisher bekannten EU-Omnibuspaketen ab. Man kann den EU-
Mitgliedstaaten nicht vorschreiben, wie sie Gesetze umsetzen. Genau
darauf würde ein solcher Pakt aber hinauslaufen. Die Mitgliedstaaten
müssen weiterhin die Möglichkeit haben, über europäische
Mindeststandards hinauszugehen und höhere Schutzstandards
vorzusehen.“