Wien (PK) – Auf Basis einer von der Regierung vorgeschlagenen Novelle
zum
Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz wird der Nationalrat zum
Auftakt der kommenden Plenarwoche über gesetzliche Maßnahmen zur
Beschleunigung von Großverfahren beraten. Außerdem stehen zahlreiche
Entschließungsanträge und Regierungsberichte auf der Tagesordnung. So
sind dem Konsumentenschutzausschuss etwa ein Vorgehen der Regierung
gegen die „Shrinkflation“ – also schrumpfende Verpackungsinhalte bei
gleichbleibendem oder höherem Preis – und gegen den sogenannten
Österreich-Aufschlag bei vielen Produkten, mehr Transparenz bei
Führerscheinkosten sowie die Nutzung von E-Auto-Batterien als
temporäre Stromspeicher ein Anliegen. Der Verfassungsausschuss will
eine Evaluierung der Medienförderungen anstoßen. Dem
Gleichbehandlungsausschuss geht es um Chancengleichheit von Mädchen
in den Bereichen Mathematik, Technik, Informatik und
Naturwissenschaften.
Auch über den Kunst- und Kulturbericht 2024, einen
Evaluierungsbericht zu den von Österreich gesetzten
Gewaltschutzmaßnahmen, die Finanzierung des Vereins für
Konsumenteninformation (VKI), verschiedene Bürgeranliegen und eine
von der FPÖ beantragte Änderung des Staatsgrundgesetzes „zum Schutz
der biologischen Geschlechter“ werden die Abgeordneten diskutieren.
Aktuelle Stunde
Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit einer Aktuellen Stunde. Das
Thema dafür wählt die FPÖ.
Beschleunigung von Großverfahren
Für die von der Regierung vorgeschlagene Novelle zum Allgemeinen
Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) ist im Nationalrat eine breite
Mehrheit zu erwarten. Die Novelle zielt darauf ab, Großverfahren zu
beschleunigen und kostengünstiger zu machen. So wird die zuständige
Behörde künftig bereits ab 50 Beteiligten die verfahrensrechtlichen
Bestimmungen für Großverfahren anwenden können. Bisher war das erst
ab 100 Beteiligten möglich. Zudem werden verschiedene Maßnahmen zur
Verfahrensbeschleunigung gesetzt. Dazu gehört etwa die Möglichkeit
der Behörde, gleichzeitig mit der Anberaumung einer mündlichen
Verhandlung eine Frist für weitere Vorbringen zu setzen. Zudem wird
die Behörde für Teilbereiche einer Sache den Schluss des
Ermittlungsverfahrens erklären können. Es sei sinnvoll, einzelne
Verfahrensteile abzuschließen, ohne auf die Beendigung des gesamten
Verfahrens warten zu müssen, hielten die NEOS dazu im Ausschuss fest.
Auch die Kundmachung von Edikten wird neu geregelt und die sogenannte
„Ediktalsperre“, die derzeit Verlautbarungen während typischer
Urlaubszeiten untersagt, aufgehoben.
Kurzfristig wurde außerdem eine Bestimmung in den Gesetzentwurf
eingebaut, die die Heranziehung nichtamtlicher Sachverständiger bei
Verwaltungsverfahren und Verfahren vor Verwaltungsgerichten
erleichtert. Auch das soll zu einer Verfahrensbeschleunigung führen.
Im Verfassungsausschuss stimmten nur die Grünen gegen die
Gesetzesnovelle. Sie befürchten, dass es zu einer Einschränkung der
Parteienrechte kommen könnte, und wollen sich das Ganze noch einmal
genauer anschauen.
Evaluierung der Medienförderung
Das Thema Medienförderung beschäftigt die Politik schon seit
geraumer Zeit. Heimische Medienhäuser stehen unter zunehmendem
wirtschaftlichem Druck, weil immer mehr Werbegelder zu
internationalen Plattformen abfließen. Zuletzt sind auch die
Regierungsinserate stark zurückgegangen. Der für Medien zuständige
Vizekanzler Andreas Babler hat daher bereits vor längerem neue
Förderschienen angekündigt. Zunächst sollen nun aber die bestehenden
Medienförderungen evaluiert werden. ÖVP, SPÖ und NEOS haben dazu im
Verfassungsausschuss eine entsprechende Entschließung gefasst.
Aufbauend auf dieser Analyse soll dann eine einheitliche
Förderstrategie „finalisiert“ werden, wobei der Fokus laut
Koalitionsparteien auf Qualitätsjournalismus, Treffsicherheit,
Zukunftsfähigkeit und Medienvielfalt liegen soll. Ihr Ziel ist es,
den österreichischen Medienstandort „resilient“ zu machen.
Die Opposition ist allerdings skeptisch. So sprach sich die FPÖ
im Ausschuss gegen „ein staatlichen Rettungspaket für krachende
Medienunternehmen“ aus, während die Grünen angesichts der
„dramatischen Situation“ auf rascheres Handeln drängten. Die von der
Koalition geforderte „wissenschaftliche Analyse“ wurde von Babler
laut Medienberichten mittlerweile bereits in Auftrag gegeben.
Kunst- und Kulturbericht 2024
Auf Wunsch des Kulturausschusses wird sich das Plenum auch mit
dem Kunst- und Kulturbericht 2024 befassen. Nach mehreren Jahren
kontinuierlicher Budgeterhöhungen hat das Kunst- und Kulturbudget im
vergangenen Jahr einen historischen Höchststand erreicht. Insgesamt
standen 632,49 Mio. Ꞓ zur Verfügung, was einem Plus von 10,9 %
gegenüber 2023 (569,87 Mio. Ꞓ) entspricht. Davon entfielen rund
223,42 Mio. Ꞓ auf den Theater- und Opernbereich, 147,82 Mio. Ꞓ auf
den Bereich Museen, Archive und Wissenschaft und 73,47 Mio. Ꞓ auf den
Bereich Film, Kino, Medienkunst, wobei letzterer besonders von der
Budgetsteigerung profitierte. Für internationalen Kulturaustausch
standen 19 Mio. Ꞓ (ebenfalls ein deutliches Plus), für den Bereich
baukulturelles Erbe und Denkmalschutz 44,95 Mio. Ꞓ, für
Literaturförderungen 13,83 Mio. Ꞓ und für die Kategorie Musik 16,19
Mio. Ꞓ zur Verfügung. Das Bibliothekswesen wurde mit 34,88 Mio. Ꞓ,
Festspiele und Großveranstaltungen mit 27,32 Mio. Ꞓ aus Bundesmitteln
gefördert. Die bildende Kunst und die Fotografie erhielten 17,18 Mio.
Ꞓ, Kulturinitiativen 10,21 Mio. Ꞓ. Für „Fair Play“ im Kulturbetrieb
waren laut Bericht 10 Mio. Ꞓ budgetiert.
Zielgerichtete Steuerung der Kulturpolitik
Bei den Ausschussberatungen über den Kulturbericht wies
Vizekanzler Andreas Babler darauf hin, dass er als Kulturminister
nicht mehr über denselben budgetären Spielraum wie sein Vorgänger
verfüge. Trotz Budgetsanierung hält er es aber für notwendig, den
österreichischen Kulturstandort in seiner Vielfalt abzusichern.
Erreichen will Babler das über eine stärkere Fokussierung der
Förderpolitik. Mit einem Entschließungsantrag wollen die
Koalitionsparteien ihn dabei unterstützen. Nach Ansicht von ÖVP, SPÖ
und NEOS könnte eine bessere Verknüpfung vorhandener Datenquellen
über Kunst- und Kulturförderungen zu einem effektiveren Einsatz der
Fördermittel beitragen. Dabei haben die Abgeordneten neben dem Kunst-
und Kulturbericht etwa die Transparenzdatenbank, die Kulturstatistik
der Statistik Austria und den österreichischen
Kreativitätswirtschaftsbericht im Auge.
Verein für Konsumenteninformation
Auf Verlangen der FPÖ steht ein Bericht von Sozialministerin
Korinna Schumann über die Finanzierung des Vereins für
Konsumenteninformation (VKI) auf der Tagesordnung. Die Finanzierung
des VKI erfolgt durch einen dreijährigen Fördervertrag, der noch bis
Ende 2025 läuft, wobei das Sozialministerium dem Verein 2024 rund 5
Mio. Ꞓ – davon 1,24 Mio. Ꞓ für Werkverträge – zur Verfügung stellte.
Laut Bericht hat der VKI im vergangenen Jahr über 80.000 Anfragen
sowie mehr als 4.500 rechtliche Anfragen und Beschwerden bearbeitet,
in mehr als 800 Fällen kam es zu einer Intervention bei Unternehmen.
Außerdem werden vom VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums
regelmäßig Verfahren geführt, um Verbraucherrechte klagsweise
durchzusetzen. Die Erfolgsquote liegt dabei im Schnitt bei etwa 90 %.
Auch Vergleichstests und Marktuntersuchungen gehören zu den Aufgaben
des VKI.
Im Konsumentenschutzausschuss betonte Sozialministerin Schumann,
dass der VKI auf wirtschaftlich gesunden Beinen stehe, aber weiterhin
Unterstützung der öffentlichen Hand brauche. Die FPÖ ortet hingegen
eine chronische Unterfinanzierung und verwies auf vergangene
Liquiditätsprobleme. Der Bericht selbst wurde einstimmig zur Kenntnis
genommen.
Autobatterien als Stromspeicher
Auch mehrere Entschließungsanträge der Koalitionsparteien
passierten den Konsumentenschutzausschuss einstimmig. So sind sich
die Abgeordneten etwa darüber einig, dass Unternehmen und
Privatpersonen Autobatterien von E-Autos als Stromspeicher nutzen
können sollen, also in Batterien gespeicherte Energie wieder in das
Stromnetz abgeben dürfen. Dies soll durch ein sogenanntes
bidirektionales Laden möglich gemacht werden. Die entsprechende
Technik sei bereits vorhanden und in mehrere Modelle integriert, wird
im Entschließungsantrag festgehalten. Allerdings würden die
gesetzlichen Vorgaben für einheitliche, miteinander kompatible
Ladesysteme sowie ein Konzept für die Absicherung der Konsumentinnen
und Konsumenten fehlen.
Maßnahmen gegen „Shrinkflation“
Ein gemeinsames Anliegen ist den Parlamentsfraktionen auch der
Kampf gegen die sogenannte „Shrinkflation“, also die Reduzierung von
Füllmengen von Produkten bei gleichzeitig gleichbleibendem oder gar
höheren Preis ohne hinreichende Kennzeichnung. Auf Initiative von
ÖVP, SPÖ und NEOS wollen sie Wirtschaftsminister Wolfgang
Hattmannsdorfer und Sozialministerin Korinna Schumann ersuchen, bis
Ende 2025 eine gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen, um
versteckte Preiserhöhungen künftig durch eine bessere Kennzeichnung –
am Produkt oder am Regal – zu unterbinden. Zahlreiche andere EU-
Länder hätten auf die Entwicklung bereits reagiert, heißt es im
Antrag.
Zum gleichen Thema liegt dem Nationalrat auch ein
Entschließungsantrag der FPÖ vor, der im Ausschuss aber keine
Mehrheit fand.
Breite Front gegen „Österreich-Aufschlag“
Handlungsbedarf ist nach Meinung der Abgeordneten auch in Bezug
auf den sogenannten „Österreich-Aufschlag“ gegeben. Immer wieder
würden Verbraucherschutzorganisationen und Medien auf erhebliche
Preisunterschiede zwischen österreichischen und deutschen
Verkaufspreisen bei identischen Produkten hinweisen, heben ÖVP, SPÖ
und NEOS in einem Entschließungsantrag hervor. Das verzerre den
Wettbewerb und widerspreche dem Grundgedanken des EU-Binnenmarktes.
Beseitigt bzw. abgemildert werden könnte das Problem den Abgeordneten
zufolge durch die Untersagung bzw. Einschränkung territorialer
Lieferbeschränkungen innerhalb der EU sowie die Sicherstellung fairer
und diskriminierungsfreier Lieferbedingungen für Unternehmen in allen
EU-Staaten. Die Regierung soll sich in diesem Sinn auf EU-Ebene für
diesbezügliche Maßnahmen einsetzen, fordern sie. Nach Einschätzung
der SPÖ könnten durch eine Bekämpfung des „Österreich-Aufschlags“
Lebensmittelpreise in Österreich um durchschnittlich 10 % sinken.
Klare Darstellung von Grundpreisen
Um Preisvergleiche zu erleichtern und Preiserhöhungen für
Konsumentinnen und Konsumenten besser erkennbar zu machen, spricht
sich der Konsumentenschutzausschuss auf Basis eines Koalitionsantrags
darüber hinaus für eine deutlichere Kennzeichnung von Grundpreisen –
also etwa den Kosten eines Produkts pro Liter, Kilogramm oder Stück –
aus. Demnach soll Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer die
einschlägigen Bestimmungen im Preisauszeichnungsgesetz überarbeiten.
Dabei geht es etwa um die Einführung einheitlicher Bezugsgrößen und
klarere Vorgaben zur Darstellung von Grundpreisen. Gerade in Zeiten
anhaltender Teuerung und hoher Inflation sei es von besonderer
Bedeutung, Preise einfach, objektiv und transparent vergleichen zu
können, wird der Vorstoß von ÖVP, SPÖ und NEOS begründet.
Mehr Preistransparenz bei Führerscheinkosten
Schließlich ist dem Konsumentenschutzausschuss die mangelnde
Transparenz bei Führerscheinkosten ein Dorn im Auge. Er empfiehlt
eine Novellierung des Kraftfahrgesetzes, um Fahrschulen zu einer
deutlicheren Preisauszeichnung, insbesondere auch im digitalen Raum
und bei Werbung, zu zwingen. Demnach sollen etwa auch im Internet
vollständige Tarifinformationen bereitgestellt werden müssen und bei
Werbemaßnahmen die Gesamtkosten für Führerscheinausbildung und
Lernunterlagen in einheitlicher und verständlicher Weise ersichtlich
sein. Auch diese Initiative geht auf einen Antrag von ÖVP, SPÖ und
NEOS zurück.
Verhinderung von Gewalt gegen Frauen
Auf Wunsch der SPÖ wird das Plenum über einen Bericht des
unabhängigen Expertengremiums GREVIO zu den österreichischen
Gewaltschutzmaßnahmen diskutieren, der dem Nationalrat von
Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner vorgelegt und im
Gleichbehandlungsausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen wurde.
GREVIO wird aus Expertinnen und Experten des Europarats gebildet und
überwacht die Einhaltung der sogenannten „Istanbul-Konvention“ durch
die Vertragsstaaten. Mit diesem Abkommen hat sich auch Österreich
völkerrechtlich dazu verpflichtet, Gewalt gegen Frauen und häusliche
Gewalt zu bekämpfen, wobei bei der ersten thematischen Evaluierung
durch GREVIO insbesondere die Frage im Fokus stand, inwieweit sich
Gewaltopfer auf Schutz und Unterstützung durch den Staat und die
Strafverfolgung der Täter verlassen können.
Die österreichische Politik habe mit zusätzlichen
Präventionsmaßnahmen auf eine nach wie vor hohe Anzahl an
Frauenmorden in Österreich reagiert, stellte das Gremium in dem 2023
erstellten Bericht fest. Neben Fortschritten sieht GREVIO aber auch
Lücken im Gewaltschutz, etwa was fehlende Gewaltambulanzen,
verpflichtende Schulungen von Richterinnen und Richter sowie die
Ausarbeitung eines umfassenden Nationalen Aktionsplans (NAP)
betrifft. Letzterer steht laut Holzleitner mittlerweile knapp vor der
Fertigstellung, auch sonst nimmt Österreich ihr zufolge eine
Vorreiterrolle bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention ein.
Frauenförderungsfonds LEA
Einhellig spricht sich der Gleichbehandlungsausschuss auch für
mehr parlamentarische Kontrolle über den Frauenförderungsfonds LEA (
Let’s Empower Austria) aus. Nachdem der Fonds in der Vergangenheit
immer wieder als intransparent kritisiert worden war, soll er dem
Nationalrat nun künftig jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit
und seine finanzielle Gebarung vorlegen müssen. Initiiert wurde die
Entschließung von den Koalitionsparteien, ein ähnlicher Antrag der
Grünen fand im Ausschuss hingegen keine Mehrheit. Dieser sah eine
zeitnähere Berichtslegung – mit Stichtag 31. Jänner statt 30.
September – vor.
LEA bietet unter anderem Workshops an Schulen, Online-Seminare
und Materialien für Pädagoginnen und Pädagogen an, um Mädchen und
Frauen zu stärken. Auch Studien und spezielle Initiativen – etwa für
Role Models – gehören zum Portfolio des Fonds.
Aufbrechen von Rollenbildern bei der Berufswahl
Auch beim Aufbrechen veralteter Rollenbilder bei der Bildungs-
und Berufswahl von Mädchen sieht der Gleichbehandlungsausschuss den
Frauenförderungsfonds LEA gefordert. Auf Basis eines
Entschließungsantrags der Koalitionsparteien ersuchen die
Abgeordneten Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner und
Bildungsminister Christoph Wiederkehr, Geschlechterstereotypen
insbesondere im sogenannten MINT-Bereich (Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaften, Technik) entgegenzuwirken. Konkret sollen in
Zusammenarbeit mit LEA Konzepte zur Förderung der Chancengleichheit
von Mädchen im technisch-gewerblichen Bildungswesen entwickelt
werden.
Eine ähnliche Stoßrichtung hat ein Entschließungsantrag der FPÖ,
der im Ausschuss allerdings keine Mehrheit fand. Darin werden
konkrete Maßnahmen gefordert, um mehr Mädchen für eine HTL-Ausbildung
zu interessieren. Man wolle das Thema „größer denken“, begründete die
ÖVP die Ablehnung der Initiative und verwies auf den Antrag der
Koalitionsparteien.
FPÖ will biologische Geschlechter schützen
Zum „Schutz der biologischen Geschlechter“ hat die FPÖ bereits im
November 2024 zwei Gesetzesanträge eingebracht. Zum einen geht es ihr
darum, im Staatsgrundgesetz festzuschreiben, dass es mit Mann und
Frau „nur zwei Geschlechter gibt“. Zum anderen will sie eine im
September 2024 beschlossene Novellierung des Bundes-
Gleichbehandlungsgesetzes wieder rückgängig machen. Statt der nunmehr
geforderten „Gleichbehandlung aufgrund des Geschlechts“ soll es
wieder „Gleichbehandlung von Männern und Frauen“ heißen.
Begründet werden die beiden Anträge von der FPÖ damit, dass man
„woker Genderideologie“ entgegentreten müsse. Zudem lässt das Bundes-
Gleichbehandlungsgesetz ihrer Meinung nach in der geltenden Form zu
viel Interpretationsspielraum zu. Von den anderen Fraktionen gab es
im Budgetausschuss allerdings keine Zustimmung für die beiden
Initiativen.
Vorberaten wurden die beiden Anträge deshalb im Budgetausschuss,
weil dieser einer der wenigen Ausschüsse war, die zum Zeitpunkt des
Einbringens der Anträge schon eingesetzt waren. Mit einer speziellen
Bestimmung der Geschäftsordnung hat die FPÖ nun eine Debatte darüber
im Plenum erzwungen.
Bericht des Petitionsausschusses
In einem Sammelbericht informiert der Petitionsausschuss des
Nationalrats über seine Beratungen zu vier Bürgerinitiativen und drei
Petitionen. Dabei geht es etwa um die Abschaffung der
Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer, schärfere Sanktionen
bei Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze und die Befreiung
zumindest bestimmter Elektrofahrzeuge – etwa für Kranken- und
Schülertransporte – von der motorbezogenen Versicherungssteuer. Zudem
wird massive Kritik an den Internationalen Gesundheitsvorschriften
bzw. am Pandemievertrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geübt
und ein Stopp der Verabreichung von mRNA-Impfstoffen gefordert.
Zwei Initiativen wurden den zuständigen Ausschüssen zur weiteren
Beratung zugewiesen. Das betrifft zum einen die Bürgerinitiative
„Rettet den Wienerwald“, deren Ziel es ist, die Flächenverbauung im
Bereich des Wienerwaldes einzudämmen. Mit ihr soll sich nun der Land-
und Forstwirtschaftsausschuss näher befassen. Über die Forderung,
Feuerwehren auch für Übungszwecke die unbürokratische Wasserentnahme
aus Flüssen, Seen oder Teichen zu ermöglichen, wird im
Umweltausschuss weiter diskutiert. (Fortsetzung TOP im Nationalrat)
gs/mbu
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.