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Parlament: TOP im Nationalrat am 20. November 2025

Wien (PK) – Im Mittelpunkt des zweiten Sitzungstags des Nationalrats
im November
stehen Gesetzesvorlagen aus dem Verkehrsbereich. Dabei geht es unter
anderem um das endgültige Aus für das physische „Autobahnpickerl“,
eine „maßvolle“ Anpassung der Lkw-Maut, mehr Rechtssicherheit beim
Ausbau von Eisenbahn-Hochleistungsstrecken und eine neue
Kostenregelung für den Schleusenbetrieb auf der Donau. Darüber hinaus
soll das neue Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem
ETIAS im österreichischen Recht implementiert werden. Ziel von ETIAS
ist es, Informationslücken bei visumsfreien Einreisen von
Staatsangehörigen aus Nicht-EU-Ländern durch automatisierte
Datenabgleiche zu schließen.

Auf Basis von Entschließungsanträgen wollen die Abgeordneten die
Regierung ersuchen, eine nationale Drohnenschutz-Strategie zu
entwickeln und den Ratifizierungsprozess für das UN-Übereinkommen zum
Schutz der biologischen Vielfalt von Meeren rasch zu starten. Ebenso
stehen ein erster Bericht zur reformierten Lehrerausbildung und
mehrere Rechnungshofberichte zur Diskussion. Mit einer Ersten Lesung
werden die Beratungen über drei FPÖ-Anträge – etwa zur Live-
Übertragung von Untersuchungsausschüssen – starten. Schließt der
Immunitätsausschuss seine Beratungen rechtzeitig ab, kommt außerdem
ein Auslieferungsbegehren des Landesgerichts Innsbruck gegen ÖVP-
Abgeordneten Franz Hörl auf die Tagesordnung.

Fragestunde

Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr mit einer Fragestunde mit
Bildungsminister Christoph Wiederkehr.

Bericht zur neuen Lehrerausbildung

Durch neue gesetzliche Vorgaben für die Ausbildung von
Pädagoginnen und Pädagogen mussten bzw. müssen die Curricula für
Lehramtsstudien grundlegend geändert werden. Die wichtigsten
Neuerungen betreffen die Dauer der Bachelor- und Masterstudien, eine
flexiblere Gewichtung der einzelnen Ausbildungssäulen, die Gestaltung
von Schwerpunkten und Fächern sowie eine stärkere Verankerung
pädagogischer Praxis. Außerdem wurden verbindliche Themenfelder und
Kompetenzen definiert, die in allen Lehramtsstudien behandelt werden
müssen.

Der im Jahr 2013 geschaffene Qualitätssicherungsrat (QSR)
begleitet die Umsetzung der Reformen und hat dazu nun einen ersten
Bericht vorgelegt. Der Bericht wurde im Bildungsausschuss einstimmig
zur Kenntnis genommen und steht aufgrund eines Verlangens der NEOS
auf der Tagesordnung im Plenum. In seinen Empfehlungen betont der
QSR, es sei zentral, dass die Ausbildung von Lehrkräften auf dem
aktuellen Stand der Wissenschaft basiere und an einem konsistenten
akademischen Berufsbild ausgerichtet sei. Dazu brauche es autonom und
kooperativ handelnde Bildungseinrichtungen. Zudem spricht er sich für
einen „Paradigmenwechsel hin zu kontinuierlicher Fort- und
Weiterbildung“ aus. Die Auseinandersetzung mit Themen wie künstlicher
Intelligenz, Digitalität, Globalisierung, Diversität und
Bildungsgerechtigkeit müsse für bestehendes und zukünftiges
Lehrpersonal obligatorisch sein.

Digitale Mautvignette

Die von der Regierung vorgeschlagene Novelle zum Bundesstraßen-
Mautgesetz sieht eine Abschaffung der Klebevignette für die Nutzung
des österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetzes vor. Das
sogenannte „Autobahnpickerl“ soll es demnach nur noch für das
kommende Jahr geben, danach wird es endgültig durch die schon jetzt
vielfach genutzte „digitale Vignette“ abgelöst. Das gilt auch für
Eintages-, Zehntages- und Zweimonatsvignetten. Die neue Regelung soll
ab 1. Dezember 2026 gelten, ab dann wird man die Maut nur noch durch
eine Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines
Fahrzeugs im Mautsystem der ASFINAG entrichten können. Der analoge
Erwerb der digitalen Vignette – etwa bei Tankstellen, Trafiken oder
Autofahrerclubs – bleibt laut Verkehrsminister Peter Hanke aber
sichergestellt. Überdies wird mit dem Gesetzentwurf der Maximalbetrag
für eine Ersatzmaut, die bei Mautprellerei zu entrichten ist, von 240
Ꞓ auf 270 Ꞓ angehoben.

Für Lkw bringt die Gesetzesnovelle eine „maßvolle“ Anpassung der
Maut. Auf der einen Seite werden negative Umweltauswirkungen zwar
stärker als bisher bei der Berechnung der Maut berücksichtigt,
gleichzeitig wird aber die Valorisierung der Infrastrukturkomponente
aufgrund der schwachen Konjunktur 2026 einmalig ausgesetzt. Außerdem
soll der für emissionsfreie Fahrzeuge geltende 75 %-Bonus bei der
Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030 verlängert werden.
Die Grünen sehen das Paket kritisch, ihrer Ansicht nach wird dadurch
die angestrebte Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene
konterkariert. Auch die FPÖ stimmte gegen die Gesetzesnovelle.

Grenzüberschreitende Koordinierung des Güterverkehrs

Die Europäische Konferenz der Verkehrsminister CEMT (Conférence
Européenne des Ministres des Transports) ist ein internationales
Forum zur Koordinierung des grenzüberschreitenden Gütertransports
zwischen den teilnehmenden Staaten. Das zu diesem Zweck entwickelte
CEMT-System zur Erteilung von Genehmigungen für Gütertransporte soll
nun digitalisiert werden. Österreich will dieser Neuerung mit dem
CEMT-Digitalisierungsgesetz Rechnung tragen. Mit der Einführung einer
CEMT-Plattform samt CEMT-Mobilapplikation wird es möglich, CEMT-
Genehmigungen zukünftig elektronisch zu verwalten. Verkehrsminister
Peter Hanke erwartet sich davon nicht nur eine Reduzierung des
Verwaltungsaufwandes für die beteiligten Behörden und Unternehmen,
sondern auch eine effektivere Kontrolle. Im Verkehrsausschuss hat die
Regierungsvorlage, die gemeinsam mit der Novellierung des
Bundesstraßen-Mautgesetzes verhandelt wird, einhellige Zustimmung
erhalten.

Neue Kostenregelung für Schleusenbetrieb auf der Donau

Auch die von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen im
Schifffahrtsgesetz und im Wasserstraßengesetz wurden im
Verkehrsausschuss von allen Fraktionen gebilligt. Dabei geht es vor
allem um die Frage, wer die Kosten für den Schleusenbetrieb auf der
Donau zu tragen hat. Bisher hat der Bund Fehlbeträge ausgeglichen und
der „via donau“ im vergangenen Jahr beispielsweise 2,5 Mio. Ꞓ
überwiesen. Künftig sollen die Schleuseninhaber nach dem
Verursacherprinzip kostendeckende Beiträge leisten müssen und diese
direkt an die „via donau“ zahlen. Das soll auch zu einer
Verwaltungsvereinfachung führen, da das Verkehrsministerium nicht
mehr involviert ist. Mit einem im Ausschuss eingebrachten
Abänderungsantrag wollen die Koalitionsparteien darüber hinaus dem
Bundesheer Fahrten auf dem Bodensee mit eigenen Wasserfahrzeugen ohne
Bodensee-Patent bzw. sonstige Spezialgenehmigungen ermöglichen.

Mehr Rechtssicherheit bei Eisenbahn-Hochleistungsstrecken

Mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS hat eine von der
Regierung vorgeschlagene Novelle zum Hochleistungsstreckengesetz den
Verkehrsausschuss passiert. Damit will die Regierung mehr
Rechtssicherheit in der Frage schaffen, ob bestimmte Strecken oder
Knotenpunkte zu einer Eisenbahn-Hochleistungsstrecke gehören. Seit
1989 seien insgesamt sechs Hochleistungsstreckenverordnungen erlassen
worden. In der Vollzugspraxis sei aufgrund von Divergenzen aber nicht
immer klar, ob es sich bei einem konkreten Streckenabschnitt
rechtlich tatsächlich um eine Hochleistungsstrecke handle, heißt es
dazu in der Begründung. Die rechtssichere Definition soll auch zu
einer rascheren Umsetzung von Ausbauprojekten führen. Laufende
Verfahren sollen laut einer Ausschussfeststellung davon allerdings
nicht betroffen sein. Gegen die Novelle stimmten die Grünen: Sie
bezweifeln, dass damit die gewünschte Rechtssicherheit erreicht wird.

NoVA-Befreiung für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr

Die FPÖ schlägt vor, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr automatisch
von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) zu befreien. Derzeit müssten
Feuerwehren die NoVA zunächst bezahlen und könnten sich diese im
Anschluss wieder rückvergüten lassen, wird im Gesetzesantrag
skizziert. Eine grundsätzliche NoVA-Befreiung würde der FPÖ zufolge
den bürokratischen Mehraufwand beseitigen und die Feuerwehren damit
entlasten. Die Fraktionen sind übereingekommen, über diesen Antrag im
Finanzausschuss weiter zu diskutieren, inhaltlich wird darüber also
noch nicht abgestimmt.

Europäisches Reiseinformationssystem

Mit dem Zweiten EU-Informationssysteme-Anpassungsgesetz will die
Bundesregierung unionsrechtliche Vorgaben umsetzen. Dabei geht es zum
einen um notwendige begleitende Schritte zum neuen Europäischen
Reiseinformations- und -genehmigungssystem ETIAS und zum anderen um
die Herstellung der Interoperabilität zwischen verschiedenen
Datenbanken. Die vorgesehenen Maßnahmen dienen laut Regierung der
Stärkung der inneren Sicherheit, der Verhinderung illegaler
Einwanderung, der Bekämpfung von Terrorismus und schwerer
Kriminalität sowie dem Schutz der öffentlichen Gesundheit.

Konkret will die EU mit dem neuen Reiseinformationssystem ETIAS
Informationslücken bei visumfreien Einreisen schließen, indem Daten
von Drittstaatsangehörigen bereits vor der Einreise automatisiert mit
bestehenden Sicherheitsdatenbanken abgeglichen werden. In Österreich
soll dafür eine nationale ETIAS-Stelle im Innenministerium
eingerichtet werden. Parallel dazu sollen verschiedene Datenbanken
wie das Schengener Informationssystem (SIS), das Visa-
Informationssystem (VIS), die Eurodac-Datenbank (Fingerabdruck-
Identifizierungssystem für Asyl- und Migrationsverfahren), das
Einreise-/Ausreisesystem (EES) und das Europäische Reiseinformations-
und -genehmigungssystem (ETIAS) vernetzt werden. Ziel ist eine
schnellere und verlässlichere Identifizierung von Personen und die
Verhinderung von Identitätsbetrug.

Im Innenausschuss hat die Regierungsvorlage die Zustimmung von
ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen erhalten. Die FPÖ stößt sich hingegen
daran, dass mit der Einführung von ETIAS die Visumpflicht für
Saisonniers entfällt. Sie befürchtet außerdem, dass die Möglichkeit,
in besonderen Fällen Reisegenehmigungen aus „humanitären Gründen“ zu
erteilen, für illegale Migration genutzt werden könnte.

Nationale Drohnenschutz-Strategie

Einstimmig hat der Innenausschuss einen Entschließungsantrag der
Grünen an das Plenum weitergeleitet, der auf die Ausarbeitung einer
nationalen Drohnenschutz-Strategie zum Schutz kritischer
Infrastruktur und von Einrichtungen wie dem Parlament oder
Regierungsgebäuden abzielt. Unter Einbindung relevanter Akteure soll
unter anderem erörtert werden, wie Drohnen detektiert und
systematisch erfasst werden können und wie mit verdächtigen
Überflügen umgegangen werden soll. Drohnen seien zu einem
Sicherheitsrisiko geworden, machte die SPÖ in der Ausschussdebatte
geltend. Laut ÖVP müssen etwa die rechtlichen Rahmenbedingungen für
Abwehrmaßnahmen nachgeschärft werden.

Schutz der Meere

Ebenfalls in Form eines Entschließungsantrags sprechen sich die
Koalitionsparteien für eine baldige Ratifizierung des 2023
unterzeichneten UN-Übereinkommens über die „biologische Vielfalt der
Meere in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse“ aus. Mit
dem Abkommen, das im Jänner 2026 in Kraft treten wird, soll die
Hochsee, die etwa zwei Drittel der Ozeane umfasst und bisher
weitgehend ungeschützt ist, vor Überfischung, chemischer
Verschmutzung und anderen Gefahren geschützt werden. Österreich soll
bei der Implementierung des Abkommens eine aktive Rolle einnehmen,
wünschen sich neben ÖVP, SPÖ und NEOS auch die Grünen. Die Ozeane
seien auch für Binnenländer wichtig, argumentierten sie im
Umweltausschuss. Skeptisch zeigte sich hingegen die FPÖ: Sie forderte
„eine vernünftige Diskussion“ über etwaige Folgekosten.

Rechnungshofbericht zur Cyber-Abwehr des Bundesheers

Befassen wird sich der Nationalrat weiters mit drei
Rechnungshofberichten zu verteidigungs- und sicherheitspolitischen
Themen, die gemeinsam verhandelt werden. So hat der Rechnungshof im
Jahr 2022 die „Koordination der Cyber-Defence“ im
Verteidigungsministerium überprüft und danach empfohlen, die
Fähigkeiten zur Abwehr von Cyber-Angriffen zügig auszubauen. Es müsse
ein koordiniertes, strategisch geleitetes und rasches Eingreifen
sichergestellt werden, heißt es im Prüfbericht. Laut Rechnungshof
haben zum Prüfzeitpunkt beispielsweise Konzepte gefehlt, wann und mit
welchen Schritten eine Cyber-Krise in einen Cyber-Defence-Fall
überzuleiten ist. Zudem verwies er auf fehlende Personalressourcen
und mahnte spezifische Übungen ein, um im Falle einer
Souveränitätsgefährdung gerüstet zu sein. Die Empfehlungen des
Rechnungshofs werden Verteidigungsministerin Klaudia Tanner zufolge
laufend implementiert, auch funktioniere die Zusammenarbeit mit
anderen Ressorts – etwa im Rahmen der Steuerungsgruppe Cyber-Abwehr –
gut.

Einsatzbereitschaft der 4. Panzergrenadierbrigade

Auf Verlangen der FPÖ hat der Rechnungshof die Aufgabenerfüllung
und Einsatzbereitschaft der 4. Panzergrenadierbrigade unter die Lupe
genommen und dazu einen sehr kritischen Prüfbericht vorgelegt.
Demnach waren im Zeitraum 2018 bis Juli 2022 durchschnittlich bis zu
64 % der Fahrzeuge nicht feldverwendbar, etwa weil es Probleme bei
der Ersatzteilbeschaffung gegeben oder Geld gefehlt hat. Zudem waren
die Fahrzeuge zum Teil in abbruchreifen Garagen oder unter
Flugdächern untergestellt bzw. standen überhaupt im Freien, was sich
nachteilig auf die Gerätesubstanz auswirkte. Auch Personalmangel
wurde vom Rechnungshof konstatiert. Zu seinen Empfehlungen gehörten
unter anderem ein Lebenszyklusmanagement für Neuanschaffungen und
eine strategische Neubeurteilung der Fähigkeiten des Bundesheers.
Laut Verteidigungsministerin Klaudia Tanner wurden von den 32
Empfehlungen des Rechnungshofs mittlerweile 11 vollständig und 15
teilweise umgesetzt. Auch an den offenen Empfehlungen, die vorrangig
auf den Personalmangel zurückzuführen seien, würde gearbeitet.

Vorbereitung für einen Blackout-Fall

Wie gut Österreich auf einen sogenannten „Blackout“ vorbereitet
ist, hat der Rechnungshof anhand der Vorbereitungshandlungen der
steirischen Gemeinde Feldbach, des Bundeslandes Steiermark sowie des
Innen- und Verteidigungsministeriums im Zeitraum von 2018 bis 2023
überprüft. Bemängelt wurden dabei unter anderem eine fehlende
gesamtstaatliche Koordination und eine einheitliche Blackout-
Definition sowie unklare Zuständigkeiten. In diesem Sinn wird auch
die Erarbeitung einer österreichweiten Blackout-Strategie mit
eindeutigen Zuständigkeiten und eine regelmäßige Evaluierung und
Abstimmung der Maßnahmen im Rahmen des beim Innenministerium
eingerichteten Koordinierungsausschusses des Staatlichen Krisen- und
Katastrophenschutzmanagements (SKKM) empfohlen.

Was das Verteidigungsministerium betrifft, wies
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker bei den Ausschussberatungen
darauf hin, dass im Jahr 2023 noch keine einzige Kaserne vollständig
autark war, wiewohl die Kosten des Autarkieprojekts bei Kasernen um
43 % gestiegen seien. Bis Ende 2025 soll dieses Projekt laut
Verteidigungsminister Tanner aber abgeschlossen sein.

Auslieferungsbegehren gegen ÖVP-Abgeordneten Franz Hörl

Schließt der Immunitätsausschuss seine Beratungen rechtzeitig ab,
wird der Nationalrat auch über ein Auslieferungsbegehren des
Landesgerichts Innsbruck gegen ÖVP-Abgeordneten Franz Hörl abstimmen.
Hintergrund dafür sind umstrittene Aussagen Hörls zum Abschuss von
Wölfen bei einer Versammlung des Bauernbundes im Vorfeld der
Nationalratswahl 2024, die von der Staatsanwaltschaft als Aufruf zum
Gesetzesbruch interpretiert werden. Konkret wurde u.a. wegen § 181f
StGB (Vorsätzliche Schädigung des Tier- und Pflanzenbestands) und §
282 StGB (Gutheißen bzw. Aufforderung zu einer Straftat) ermittelt.
Hörl wurde im Sommer vom Landesgericht Innsbruck freigesprochen, die
Staatsanwaltschaft hat laut Medienberichten aber Berufung gegen das
Urteil eingelegt. Da Hörl seit September wieder
Nationalratsabgeordneter ist, kann das Verfahren aktuell jedoch nur
bei einer Aufhebung der Immunität Hörls fortgeführt werden. Die
Sitzung des Immunitätsausschusses ist für Mittwochfrüh anberaumt.

„Wahrheitspflicht“ bei Beantwortung parlamentarischer Anfragen

Beendet wird der Sitzungstag mit der Ersten Lesung dreier FPÖ-
Anträge, wobei zwei davon auf eine Änderung der Geschäftsordnung des
Nationalrats abzielen. Zum einen geht es dabei um das
Interpellationsrecht der Abgeordneten. Die FPÖ will nicht nur die
Fristen für die Beantwortung parlamentarischer Anfragen an jene des
Informationsfreiheitsgesetzes anpassen, also auf grundsätzlich vier
Wochen – bei einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere vier Wochen –
verkürzen, sondern die Mitglieder der Bundesregierung dabei
ausdrücklich auch, ähnlich wie bei parlamentarischen
Untersuchungsausschüssen, unter „Wahrheitspflicht“ stellen. Im Falle
falscher Auskünfte soll der Straftatbestand „Falsche Beweisaussage“,
der mit bis zu drei Jahren Haft bedroht ist, zur Anwendung gelangen.

Live-Übertragung parlamentarischer Untersuchungsausschüsse

Zum anderen spricht sich die FPÖ für einen Livestream aus
parlamentarischen Untersuchungsausschüssen aus. Um die Transparenz zu
erhöhen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern „authentische
Einblicke“ zu ermöglichen, soll die Befragung von Auskunftspersonen
demnach künftig auf der Parlamentswebsite übertragen werden. Über
etwaige Ausnahmen – etwa aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes –
soll der bzw. die jeweilige Vorsitzende des Untersuchungsausschusses
entscheiden. Derzeit haben nur Medien Zugang zu den Befragungen.

Beide Anträge werden nach der Debatte dem
Geschäftsordnungsausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen.

Abschaffung der Flugabgabe

Über die Forderung der FPÖ nach Abschaffung der Flugabgabe wird
nach der Ersten Lesung der Verkehrsausschuss weiter beraten. Die
Flugabgabe sei de facto eine Urlaubssteuer, führe zu einem
erheblichen Wettbewerbsnachteil für österreichische Flughäfen und
mindere die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Österreich,
begründen die Freiheitlichen ihren Vorstoß. Eine Abschaffung der
Abgabe würde hingegen die Kostenbelastung der Passagiere reduzieren,
Regionalflughäfen entlasten, die internationale Anbindung Österreichs
sichern und den Wirtschafts- und Tourismusstandort stärken. Die Höhe
der Abgabe beträgt derzeit 12 Ꞓ pro Passagier, bei Kurzstreckenflügen
unter 350 Kilometer sind 30 Ꞓ zu zahlen. (Schluss TOP im Nationalrat)
gs/mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.