Wien (OTS) – Vor rund zwei Jahren, am 18. August 2024, ist die
europäische
Verordnung zur Wiederherstellung der Natur in Kraft getreten. Als
geltendes EU-Recht ist sie auch von Österreich umzusetzen. Heute
übermittelt Österreich fristgerecht den Entwurf des nationalen
Wiederherstellungsplans an die Europäische Kommission und setzt damit
einen notwendigen Schritt in der Umsetzung.
Der Entwurf wurde in einem gemeinsamen Prozess von Bund und
Bundesländern unter Einbindung von Interessengruppen,
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, Bewirtschafterinnen und
Bewirtschaftern sowie der Wissenschaft und Vertreterinnen und
Vertretern der Zivilgesellschaft in fachlichen Arbeitsgruppen
erarbeitet. Zeitgleich mit der Übermittlung an Brüssel startet die
öffentliche Konsultation zum österreichischen Entwurf des Nationalen
Wiederherstellungsplans. Bis zumindest 15. Oktober 2026 können
Interessierte Stellungnahmen, Anregungen und Vorschläge zum aktuellen
Entwurf einbringen.
Bundesminister Norbert Totschnig: „Die Wiederherstellungsverordnung
ist geltendes EU-Recht – Österreich erfüllt seine Verpflichtungen und
übermittelt rechtskonform den Planentwurf. Klar ist aber auch: Bis
heute fehlen wesentliche Informationen zur Finanzierung von der EU-
Kommission. Ohne eine entsprechende Finanzierung funktioniert die
Umsetzung nicht. Für Österreich ist klar: Innerhalb der künftigen EU-
Finanzarchitektur müssen ausreichende Mittel für die
Wiederherstellungsziele zur Verfügung stehen, ohne dass dies zulasten
der GAP-Mittel geht.
Ich lasse nicht zu, dass jene, die unsere Natur- und
Kulturlandschaft seit Generationen bewirtschaften und pflegen, am
Ende die Rechnung für dieses EU-Gesetz bezahlen müssen. Österreich
beginnt nicht bei null: Unsere Land- und Forstwirtschaft und
Investitionen in die Wasserwirtschaft leisten seit Jahrzehnten einen
wichtigen Beitrag für unsere Umwelt. Diesen österreichischen Weg
wollen wir fortsetzen – mit ausreichenden EU-Mitteln, Freiwilligkeit
und gezielten Anreizen statt Bevormundung. Wiederherstellung gelingt
nur praxistauglich, regional abgestimmt und gemeinsam mit den
Betroffenen.“
Landesrat Christian Gantner: „Wer auf europäischer Ebene
ambitionierte Ziele vorgibt, muss auch für deren Finanzierung sorgen.
Einen Griff in die Taschen der Länder, Gemeinden und bäuerlichen
Familienbetriebe darf es nicht geben. Wir stehen für einen
österreichischen Weg mit Hausverstand: für eine intakte Natur, starke
Regionen und einen lebenswerten ländlichen Raum. Dafür brauchen wir
praktikable Lösungen, die die Menschen verstehen und mittragen – mit
Anreizen und ausgestreckter Hand statt mit erhobenem Zeigefinger.“
Konkrete Maßnahmen im Planentwurf
Der erste Entwurf des Wiederherstellungsplans baut auf einer Vielzahl
konkreter, bereits etablierter Maßnahmen auf. Wesentlich ist dabei,
dass die Umsetzung auf Freiwilligkeit basiert – wie dies bereits bei
bewährten Programmen in der Land- und Forstwirtschaft seit
Jahrzehnten gelebt wird.
In der Landwirtschaft werden über das in Europa einzigartige
österreichische Agrarumweltprogramm (ÖPUL) bereits heute
beispielsweise bäuerlicher Naturschutz, Zwischenfruchtanbau,
Bergmähder, Almen und artenreiche Wiesen- und Weideflächen auf
freiwilliger Basis unterstützt – allesamt Maßnahmen, die auch zentral
für die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung sind.
Auch Hecken, Bäume, Büsche, Blühstreifen und andere
Landschaftselemente sind Teil des Ansatzes. Sie erhöhen die
Strukturvielfalt, verbessern das Mikroklima, reduzieren Wind- und
Wassererosion und schaffen Lebensräume für Bestäuber und andere
Arten.
Auch im Wald setzt der Plan auf konkrete Maßnahmen: Dazu gehören der
Umbau hin zu standortgerechten Mischbeständen, die Förderung der
Naturverjüngung und von Mischbaumarten, strukturreiche und
ungleichaltrige Wälder sowie der Erhalt von Habitatbäumen,
Baumveteranen und Totholz. Ziel sind Wälder, die sowohl ökologisch
vielfältiger als auch widerstandsfähiger gegenüber Trockenheit, Sturm
und anderen klimabedingten Belastungen sind.
Bei Flüssen und Auen sollen natürliche Gewässerfunktionen
wiederhergestellt, nicht mehr benötigte Querbauwerke zurückgebaut und
ehemalige Überflutungsräume wieder stärker an Flüsse angebunden
werden. Basierend auf einer bereits veröffentlichten Karte mit
Potentialflächen haben bereits viele Grundeigentümer ihr Interesse
bekundet, Flächen für solche Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.
Bei Mooren und Feuchtgebieten steht die Verbesserung des
Wasserhaushalts im Vordergrund. Gerade diese Ökosysteme können große
Mengen Wasser speichern und damit gleichzeitig einen Beitrag zu
Biodiversität, Klimaschutz und Klimawandelanpassung leisten.
Konsultation als Teil eines laufenden Prozesses
Der vorliegende Entwurf ist ein erster wichtiger Meilenstein auf dem
Weg zum Österreichischen Wiederherstellungsplan. Nach der
Übermittlung an die Europäische Kommission und dem Start der
öffentlichen Konsultation geht die Arbeit am Wiederherstellungsplan
weiter. Stellungnahmen werden fachlich geprüft und fließen, soweit
möglich, in die Weiterentwicklung ein. Der finale Plan wird bis
September 2027 übermittelt.
Die Konsultationsunterlagen sind ab 1. September 2026 auf der Website
des Bundesministeriums verfügbar.
Fotos: https://www.bmluk.gv.at/fotoservice/Pressekonferenzen—
Fototermine/2026/Pressekonferenz-Renaturierung.html