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Versicherungsverband begrüßt Bekenntnis der Bundesregierung zur Stärkung der zweiten Säule – weitere Reformschritte notwendig

Wien (OTS) – Die österreichische Versicherungswirtschaft begrüßt die
im heutigen
Ministerrat angekündigte Übertragungsmöglichkeit der
Abfertigungsgelder für Lebensversicherungen im Rahmen einer Reform
der zweiten Säule des Pensionssystems. Dies stärkt den Wettbewerb in
der zweiten Säule und sichert die Wahlfreiheit für Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer.

Folgende Reformschritte für die zweite Säule sind aus Sicht der
Versicherungswirtschaft jedoch noch ausständig:

– Reform der Betrieblichen Kollektivversicherung: zur Steigerung des
Ertragspotentials sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die
Produktgestaltung anzupassen.

– Der Freibetrag der Zukunftssicherung in der Höhe von 300 Euro wurde
seit 1975 nicht angepasst. Die im Regierungsprogramm angekündigte
Valorisierung ist noch ausständig.

Versicherungen sind mit 8 Mrd. Ꞓ Vorsorgekapital für 900.000
Menschen zentraler Anbieter der betrieblichen Altersvorsorge. Mit der
Zukunftssicherung § 3(1)15a EStG, der Betrieblichen
Kollektivversicherung, Pensionsrückdeckungs-,
Abfertigungsrückdeckungs- und Auslagerungsversicherungen werden
effiziente Vorsorgelösungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
– sowohl von KMUs als auch von größeren Unternehmen – angeboten.