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IV: Klimaneutralität 2040 ist Hypothek für den Standort

Wien (OTS) – Für die Industriellenvereinigung (IV) ist die im
heutigen Ministerrat
beschlossene rechtliche Verankerung der Klimaneutralität bis 2040 ein
wirtschaftspolitischer Irrweg. „Es bringt nichts, um einen exorbitant
hohen Preis den Musterschüler bei der Klimaneutralität spielen zu
wollen. Damit werden Unternehmen, Arbeitsplätze und unsere
Wertschöpfung gefährdet“, erklärt IV-Generalsekretär Christoph
Neumayer. „Diesen Weg zu gehen, heißt, der Wirtschaft zu schaden,
ohne dem Klima zu helfen.“

Durch das gemeinsame europäische Ziel der Klimaneutralität 2050
entstünde ein klimapolitisches Nullsummenspiel zum Schaden des
heimischen Standortes: Während andere Mitgliedstaaten entsprechend
länger mehr emittieren könnten, würden heimische Unternehmen und
Haushalte die vollen Kosten einer frühzeitigen Umstellung und damit
vorgezogenen Abschreibung des fossilen Kapitalstocks tragen.
Zahlreiche Bereiche wären mit einem frühzeitigen Transformationsdruck
konfrontiert, von der Bauwirtschaft und Industrie, der Gaswirtschaft
bis hin zu Verkehr und Transport. Damit setze das Ziel 2040 auch die
Inflationsspirale weiter in Gang.

„Klimaneutralität 2040 bedeutet einen substanziell höheren Kosten
– und Finanzierungsdruck für die Unternehmen, der jährliche
Investitionsbedarf würde erheblich steigen. Die Industrie hat sich
längst auf das europäische Klimaziel 2050 eingestellt, das bereits
sehr ambitioniert ist. Alles andere ist eine zusätzliche
Wettbewerbsverzerrung innerhalb des Binnenmarktes zu Lasten des
Wirtschaftsstandortes, ohne Mehrwert für die europäische
Treibhausgasbilanz“, so Neumayer.

Die vorgesehene Aufhebung des CO2-Speicherverbots sowie
beschleunigte UVP-Verfahren sind aus Sicht der
Industriellenvereinigung prinzipiell zu begrüßen. „Doch auch bei
Umweltverträglichkeitsprüfungen und bei der CO2-Speicherung gilt: Wir
müssen uns endgültig von jeglichem Gold Plating verabschieden,
andernfalls verlieren wir auch innerhalb Europas weiter an
Wettbewerbsfähigkeit. Die unionsrechtlichen Vorgaben sind ohnedies
streng genug“, so Neumayer. Für unrealistisch hält die IV zudem die
Beschränkung des Bodenverbrauchs auf 2,5 Hektar. Alleine mit Blick
auf die Energiewende käme es zu einer deutlich höheren
transformativen Bodenbeanspruchung bis 2030.