Wien (OTS) – Beim 9. Get-together der Zeitschrift für Wirtschafts-
und
Finanzstrafrecht (ZWF) diskutierten am 15. September 2026
Expert:innen aus Justiz, Anwaltschaft, Behörden, NGOs und Medien im
Prunksaal von LeitnerLeitner am Schwarzenbergplatz die EU-
Umweltstrafrechtsrichtlinie und ihre Umsetzung in Österreich.
Gastgeber waren Linde Verlag, LeitnerLeitner, LeitnerLaw und wkk law.
Zwtl.: Zwischen Unionsvorgaben und nationalem Recht
Zum Auftakt begrüßten ZWF-Mitherausgeber Hon.-Prof. Dr. Rainer
Brandl (LeitnerLeitner) und Dr. Patrick Stummer (Linde Verlag) die
Gäste. In ihrer Keynote gab Dr. Brigitte Rom (Bundesministerium für
Justiz) anschließend einen Überblick zum aktuellen Stand: Die
Umsetzungsfrist für die Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der
Umwelt lief am 21. Mai 2026 aus. Da eine Vielzahl von Mitgliedstaaten
bei der Umsetzung säumig sind, hat die EU-Kommission gegen insgesamt
23 Mitgliedstaaten – darunter auch Österreich –
Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
“ Die Übertragung der Richtlinie in nationales Recht stellt uns
vor mehrere Herausforderungen. Neben den notwendigen gesetzlichen
Anpassungen braucht es ausreichende personelle Ressourcen, klare
Zuständigkeiten und ein angemessenes Verhältnis zwischen den
europäischen Vorgaben und dem nationalen Strafrecht “, betonte Dr.
Brigitte Rom.
Zwtl.: Hohe Strafrahmen, knappe Ressourcen, komplexer Vollzug
Am Podium diskutierten Journalistin Mag. Eva Maria Bachinger, MR
Mag. Petra Huber-Lintner, LL.M. (Bundeskriminalamt), Umweltjuristin
Mag. Marlene Schaffer (ÖKOBÜRO) und Rechtsanwältin Mag. Simone Tober
(LeitnerLaw) unter der Moderation von ZWF-Mitherausgeber Hon.-Prof.
Dr. Norbert Wess, LL.M. MBL (wkk law). Der Tenor: Die Zeit drängt –
gleichzeitig ist der Weg zur praxistauglichen Umsetzung
anspruchsvoll.
Im Mittelpunkt der Diskussion standen die in der Richtlinie
vorgesehenen Mindesthöchststrafen, die im Vergleich zur
österreichischen Praxis hoch angesetzt sind. Darüber, dass Sanktionen
allein zu kurz greifen, wenn Vollzug, Spezialisierung und Ressourcen
nicht Schritt halten, war man sich einig. Für die Verfolgung
organisierter Umweltkriminalität, etwa im Zusammenhang mit
Holzströmen oder Tätertransit durch Österreich, braucht es daher auch
eine verstärkte internationale Zusammenarbeit. Konkrete Empfehlungen
aus NGO-Projekten können dazu beitragen, Strafverfolgung und
Gesetzgebung an den Anforderungen der Praxis auszurichten.
Zwtl.: Vom Bewusstsein zum Handeln
Abschließend wurde erörtert, ob eine stärkere Sichtbarkeit von
Umweltthemen und ihrer Brisanz die Umsetzung der Richtlinie
vorantreiben kann. Neben dem laufenden Aufzeigen von Fakten durch
Medienarbeit, braucht es Rahmenbedingungen, die umweltfreundliches
Verhalten begünstigen. Ziel muss es sein, nicht nur Bewusstsein zu
schaffen, sondern ins Handeln zu kommen.
Zwtl.: Fazit
Das 9. ZWF-Get-together machte deutlich: Die Umsetzung der EU-
Umweltstrafrechtsrichtlinie erfordert ein Zusammenspiel von
Gesetzgebung, Vollzug und gesellschaftlichem Druck. Die ZWF versteht
sich dabei als Forum für praxisnahen Austausch und Impulsgeberin für
Justiz, Wirtschaft und Gesetzgebung.
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