Wien (OTS) – In der heutigen Wiener Landtagssitzung hat
Landtagsabgeordneter
Hannes Taborsky die dramatische Überlastung des Wiener
Verwaltungsgerichts thematisiert. Im Plenum anwesend waren auch
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts, die sich persönlich
ein Bild davon machen konnten, ob ihre Situation im Landtag überhaupt
zur Kenntnis genommen wird.
Zwtl.: Ein Hilferuf, kein Protokolleintrag
„Wenn ein Tätigkeitsbericht eines Gerichts mit den Worten endet:
‚Es ergeht erneut der dringende Appell an den Landtag‘ – dann ist das
keine parlamentarische Floskel, sondern ein Hilferuf“, stellt
Taborsky klar.
Das Gericht hat 2025 mit 19.400 entschiedenen Rechtssachen die
höchste Erledigungsquote seiner Geschichte erreicht. Gleichzeitig
liegt die Arbeitsbelastung pro Gerichtsabteilung bei 274 Punkten –
das Gericht selbst hält 180 Punkte für dauerhaft zumutbar. Doch die
Tendenz ist weiter steigend.
Zwtl.: Die Zahlen sprechen eine klare Sprache
Im österreichischen Schnitt werden einer Richterin oder einem
Richter an einem Verwaltungsgericht rund 146 Akten pro Jahr
zugewiesen. In Wien sind es 208. Beim Bundesverwaltungsgericht stehen
für rund 24.000 Akten 220 Richterinnen und Richter sowie 189
juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. In Wien
bewältigen 87 Richterinnen und Richter, 17 Rechtspflegerinnen und
Rechtspfleger sowie 13 juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
über 20.000 Akten.
Noch drastischer ist die Situation bei den Rechtspflegerinnen und
Rechtspflegern: Bei Gründung des Gerichts kalkulierte man mit 120
Akten pro Vollzeitäquivalent. 2025 waren es 199 – für 2026
prognostiziert das Gericht bereits 330. „Wer das zu verantworten hat,
der muss sich nicht über Krankenstände wundern“, so Taborsky.
Zwtl.: Gekürzt wird ausgerechnet bei den Überstunden
Besonders bitter: Die SPÖ-Neos-Stadtregierung hat zuletzt die
monetäre Abgeltung von Überstunden massiv gekürzt – obwohl das
Gericht seine Rekordleistung nur dank eben dieser Mehrleistungen
erbringt. „Wer dort spart, bestraft jene, die das System auf ihren
Schultern tragen – und senkt die Motivation guter Leute im Magistrat,
sich überhaupt beim Gericht zu bewerben.“
Zwtl.: Vier konkrete Forderungen
Die Wiener Volkspartei unterstützt die Forderungen der
Personalvertretung des Gerichts ausdrücklich: keine Einsparungen beim
Personalbudget, Novellierung des § 25 VGWG zur Anpassung des
Wirkungsbereichs der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger,
Novellierung des VGW-Dienstrechts – denn nur in Wien droht
Verwaltungsrichterinnen und -richtern bei zwei negativen
Beurteilungen der Amtsverlust – sowie die längst überfällige Stärkung
der richterlichen Unabhängigkeit.
„Die Damen und Herren auf der Galerie haben heute in diesem Haus
zumindest eine Fraktion gefunden, die versteht, dass 274 Punkte, 330
Akten pro Kopf und Verhandlungssäle ohne Klimaanlage eine
außergewöhnliche Belastung darstellen. Diese Fraktion ist die
Volkspartei. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen für den
Rechtsstaat dieser Stadt jeden Tag über ihre Grenzen. Sie haben
unsere vollste Unterstützung“, so Taborsky abschließend.